Sozialschutz-Paket II beschlossen
Die Bundesregierung erhöht das Kurzarbeitergeld, weitet die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit aus und verlängert die Bezugszeit von Arbeitslosengeld. Mit dem Sozialschutz-Paket II sichert sie die betroffenen Menschen noch besser ab. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt
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Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns. Für Beschäftigte mit Kindern steigt es auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Jahresende.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit weitet die Bundesregierung die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus: Sie können vom 1. Mai bis 31. Dezember 2020 in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe ist aufgehoben.
Hilfen für Arbeitslose und Kinder
Darüber hinaus wird das Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Neben den Leistungsverbesserungen im Bereich des Kurzarbeiter- und des Arbeitslosengelds sieht das Sozialschutz-Paket II eine Reihe weiterer Regelungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise vor. So sollen zum Beispiel bedürftige Schul- und Kita-Kinder bei pandemiebedingten Schließungen der Schulen und Kitas mit Mittagessen versorgt werden. Dies gilt auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren Angeboten.
Der Bundesrat hat dem Sozialschutz-Paket II abschließend zugestimmt. "Schon unser erstes Sozialschutz-Paket hat den Menschen in Deutschland schnell geholfen. Mit dem Andauern der Pandemie wird deutlich, wo weitere Unterstützung nötig ist", hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nach dem Kabinettsbeschluss Ende April zu den Plänen der Bundesregierung erklärt.
Weitere Informationen zum Gesetzespaket finden Sie hier.
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