Impfungen beschleunigen und flexibler angehen

Neue Impf-Verordnung in Kraft Impfungen beschleunigen und flexibler angehen

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Impf-Verordnung angepasst. Hintergrund ist unter anderem der neu zugelassene Impfstoff von AstraZeneca, der in Deutschland nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zunächst nur an Menschen unter 65 Jahren verabreicht werden soll. 

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Das Bild zeigt eine junge Frau, die geimpft wird.

Personen unter 65 Jahren sollen vorrangig mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden.

Foto: imago images/Jochen Eckel

Eine neue Impf-Verordnung ist in Kraft. Es gelten nun leicht geänderte Regelungen zur Reihenfolge der Impfungen. Die bisherige Impfverordnung vom 15. Dezember 2020 hatte die Reihenfolge der Impfungen festgelegt und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen priorisiert, insbesondere alte und pflegebedürftige Menschen. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.

Anpassung der Impf-Verordnung notwendig geworden

In der Zwischenzeit ist – neben den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna - ein weiterer Impfstoff zugelassen worden: der Impfstoff von AstraZeneca, der nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission in Deutschland zunächst nur an Menschen unter 65 Jahren verabreicht werden soll. Dies machte eine Anpassung der Impf-Verordnung notwendig. 

Menschen unter 65 Jahren, die der Gruppe mit der höchsten Priorität zuzuordnen sind - zum Beispiel Pflegekräfte - sollen nun vorrangig mit dem neu zugelassenen Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden. Damit können gleichzeitig mehr betagte Menschen mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna geimpft werden.

Priorisierung bleibt

Grundsätzlich bleibt es bei einer festgelegten Reihenfolge unter den zu impfenden Bevölkerungsgruppen. Es gibt allerdings einige Anpassungen. Dazu gehören unter anderem diese neuen Regelungen: 

  • Personen mit bestimmten schweren Krankheiten sollen nun in vielen Fällen schneller als bisher berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem Krebskranke oder Menschen mit einer schweren Diabetes oder einer chronischen Nierenerkrankung.
  • Von der vorgegebenen Reihenfolge kann künftig in Einzelfällen abgewichen werden. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn angebrochene Impfstoffampullen sonst verworfen werden müssten. Damit kann nun flexibler auf besondere Situationen reagiert werden.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Gruppen finden Sie hier in der aktuellen  Coronavirus-Impf-Verordnung PDF, 543 KB, nicht barrierefrei  (Stand: 8 Februar). Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung können Sie hier nachlesen.