Hilfen für Künstler und Kreative
Die Maßnahmen im Überblick
Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Vor allem viele kleine Kultureinrichtungen stehen am finanziellen Abgrund. Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Die Bundesregierung hilft mit Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen.

Coronabedingt geschlossen: Kinos in der Krise
Foto: Ulrich Weichert/BKM
Die Bundesregierung unterstützt zusätzlich mit einem umfangreichen Rettungs- und Zukunftsprogramm den Neubeginn des kulturellen Lebens in Deutschland. Für das Programm NEUSTART KULTUR steht rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Bundesregierung unternimmt in dieser Krise alles nur Mögliche, um Kultur- und Medienschaffende zu unterstützen und die Zukunft der Kultureinrichtungen zu sichern. Bereits beschlossene Hilfsgelder in Milliardenhöhe und weitere Fördermaßnahmen spannen ein Sicherheitsnetz. Es soll in dieser akuten Notlage diejenigen auffangen, denen infolge der Corona-Epidemie die Einnahmen wegbrechen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt sich intensiv dafür ein, Künstlerinnen und Künstler in der Krise zu helfen.
Die dafür bereitstehenden Mittel sind wichtige Investitionen in den Erhalt unserer kulturellen Infrastruktur und des kulturellen Lebens in Deutschland. Was davon einmal verloren geht, lässt sich so schnell nicht wieder aufbauen. Kultureinrichtungen und Kulturorte zu erhalten und die Existenz jener zu sichern, die mit Kunst und Kultur ihren Lebensunterhalt verdienen, hat deshalb in den kommenden Wochen und Monaten oberste kulturpolitische Priorität.
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.11.2020.
Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Außerordentliche Wirtschaftshilfen: Die Bundesregierung unterstützt die von den temporären Schließungen im November erfassten Unternehmen, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen. Die Regelungen gelten insbesondere auch in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Informationen für Unternehmen und Selbstständige".
Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen: Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro beschlossen. Dieses Programm steht auch Künstlern und Kulturschaffenden als Freiberuflern offen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kurzarbeitergeld: Seit März 2020 sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit so erleichtert, dass alle Unternehmen und die Beschäftigten, die von der Corona-Krise betroffen sind, schnelle und wirkungsvolle Unterstützung bekommen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Die Regelungen gelten bis zum 31. März 2021. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Von Montag bis Freitag können Sie außerdem in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Service-Hotline für Selbstständige unter der Rufnummer 0800 4555521 (gebührenfrei) kontaktieren.
Liquiditätshilfen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, indem sie die kurzfristige Versorgung mit Liquidität erleichtert. Auch Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Welche steuerlichen Hilfen sind vorgesehen?
Um Betroffene in der Krise zu unterstützen, greifen verschiedene steuerliche Erleichterungen. Hierzu zählen z.B. Liquiditätshilfen, Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen sowie die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Was ändert sich im Insolvenzrecht?
Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Weiterführende Informationen zu den Gesetzesänderungen erhalten Sie auf der Corona-Themenseite des Bundesjustizministeriums.
Was gilt für die Künstlersozialversicherung?
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und abgabepflichtigen Unternehmen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen. Die Künstlersozialkasse hat daher verschiede Maßnahmen ergriffen, um Zahlungserleichterungen zu verschaffen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wo finde ich Informationen über Hilfsangebote der Bundesländer?
Angebote auf Länderebene: Zahlreiche Bundesländer haben spezifische Hilfsprogramme und -maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft beschlossen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Welche Hilfsangebote gibt es auf europäischer Ebene?
Auf der Webseite der EU-Kommission finden Sie Informationen auf Englisch über unterstützende Maßnahmen für den Kultur- und Kreativsektor auf EU-Ebene. Dort informiert die EU-Kommission auch über die Auswirkungen von Corona auf das Förderprogramm "Kreatives Europa".
Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite der Bundesregierung zum Corona-Virus in Deutschland.