Unterstützung in der Pandemie
Wer pandemiebedingt in Not gerät, kann bis Ende 2020 den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung beanspruchen. Das hat das Kabinett beschlossen.
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Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum Jahresende verlängert. Für Antragsteller heißt das: Weiterhin werden unter anderem
- die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt und
- die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen.
Mit dem Sozialschutz-Paket I hatte die Bundesregierung im Frühjahr den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe wesentlich vereinfacht. Sie bietet damit Menschen eine Absicherung, die pandemiebedingt in Not geraten sind – insbesondere Selbstständigen, Beschäftigten mit kleinen Einkommen und vormals prekär Beschäftigten.
Ebenso bis zum 31. Dezember verlängert werden Regelungen Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern und Kita-Kindern, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben, sowie für Menschen in Werkstätten für Behinderte. Mehr dazu lesen Sie hier.