Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

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Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit.

Auch weiterhin können Anträge zur Grundsicherung und Sozialhilfe vereinfacht gestellt werden.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum Jahresende verlängert . Für Antragsteller heißt das: Weiterhin werden unter anderem

  • die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt und
  • die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen.

Mit dem Sozialschutz-Paket I hatte die Bundesregierung im Frühjahr den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe wesentlich vereinfacht. Sie bietet damit Menschen eine Absicherung, die pandemiebedingt in Not geraten sind – insbesondere Selbstständigen, Beschäftigten mit kleinen Einkommen und vormals prekär Beschäftigten.

Ebenso bis zum 31. Dezember verlängert werden Regelungen Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern und Kita-Kindern, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben, sowie für Menschen in Werkstätten für Behinderte. Mehr dazu lesen Sie hier .