Wer pandemiebedingt in Not gerät, kann bis Ende 2020 den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung beanspruchen. Das hat das Kabinett beschlossen.
Auch weiterhin können Anträge zur Grundsicherung und Sozialhilfe vereinfacht gestellt werden.
Foto: Bundesregierung/Stutterheim
Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum Jahresende verlängert. Für Antragsteller heißt das: Weiterhin werden unter anderem
Mit dem Sozialschutz-Paket I hatte die Bundesregierung im Frühjahr den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe wesentlich vereinfacht. Sie bietet damit Menschen eine Absicherung, die pandemiebedingt in Not geraten sind – insbesondere Selbstständigen, Beschäftigten mit kleinen Einkommen und vormals prekär Beschäftigten.
Ebenso bis zum 31. Dezember verlängert werden Regelungen Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern und Kita-Kindern, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben, sowie für Menschen in Werkstätten für Behinderte. Mehr dazu lesen Sie hier.