Informationen für Kultur- und Medienschaffende
Hilfen in der Corona-Pandemie
Die Bundesregierung unterstützt Kultur- und Medienschaffende während der Corona-Pandemie und hat Programme aufgelegt, um die Zukunft von Kultureinrichtungen zu sichern. Hier finden Sie einen Überblick über neue und bereits bestehende Hilfsangebote.

Vielfältige Unterstützung: Das Paket der Bundesregierung soll in der ganzen Breite des kulturellen Lebens helfen.
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Die Überschrift der Grafik lautet: 1 Milliarde Euro für den NEUSTART KULTUR. Daneben ist eine Filmklappe zu sehen. Darunter steht umrahmt von einem Kasten: Erstens, 480 Mio. Euro für Erhalt der Kulturinfrastruktur. Stärkende Nothilfen für kleine und mittlere Kulturstätten und -projekte. Zweitens, 250 Mio. Euro für Neustart trotz Pandemie. Ob Theater, Kino, Club oder Literaturhaus – sie sollen mit Hygienekonzepten wiedereröffnen können. Drittens, 150 Mio. Euro für alternative, digitale Angebote. Bereitstellung von Mitteln für einzelne Projekte und neue Formate für Vermittlung und Vernetzung. Viertens, 100 Mio. Euro für pandemiebedingte Einnahmeausfälle und Mehrbedarfe für vom Bund geförderte Kultureinrichtungen und -projekte. Fünftens, Hilfen für den Privaten Rundfunk: Unterstützung kleiner, regionaler Sender, deren Werbeeinnahmen weggebrochen sind
Foto: Bundesregierung
Die Bundesregierung unterstützt mit einem umfangreichen Rettungs- und Zukunftsprogramm das kulturelle Leben in Deutschland. Für das Programm "Neustart Kultur" ist rund eine Milliarde Euro eingeplant. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Auf der Seite der Staatsministerin für Kultur und Medien finden Sie einen umfassenden Überblick zum Programm "Neustart Kultur" .
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu weiteren Hilfs- und Fördermöglichkeiten - auch zur November- und Dezemberhilfe:
Die Bundesregierung unterstützt die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Selbstständigen, Solo-Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen. Die Regelungen gelten insbesondere auch in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Wichtige Fragen und Antworten zur November- und Dezemberhilfe finden Sie auf der Seite "Informationen für Unternehmen und Selbstständige".
Hilfspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen: Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro Bundesmittel beschlossen. Dieses Programm steht auch Künstlern und Kulturschaffenden als Freiberuflern offen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Informationen für Unternehmen und Selbstständige".
Kurzarbeitergeld: Seit März 2020 sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit so weit erleichtert, dass alle Unternehmen und die Beschäftigten, die von der Corona-Krise betroffen sind, schnelle und wirkungsvolle Unterstützung bekommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Informationen für Arbeitnehmer".
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Informationen für Unternehmen und Selbstständige".
Liquiditätshilfen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, indem sie die kurzfristige Versorgung mit Liquidität erleichtert. Auch Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Informationen für Unternehmen und Selbstständige".
Um Betroffene in der Krise zu unterstützen, greifen verschiedene steuerliche Erleichterungen. Hierzu zählen z.B. Liquiditätshilfen, Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen sowie die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Informationen für Unternehmen und Selbstständige".
Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Weiterführende Informationen zu den Gesetzesänderungen erhalten Sie auf der Corona-Themenseite des Bundesjustizministeriums.
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und abgabepflichtigen Unternehmen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen. Die Künstlersozialkasse hat daher verschiede Maßnahmen ergriffen, um Zahlungserleichterungen zu verschaffen. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Künstlersozialkasse.
Angebote auf Länderebene: Zahlreiche Bundesländer haben spezifische Hilfsprogramme und -maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft beschlossen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen