Die Corona-Pandemie trifft die Kultur- und Kreativwirtschaft mit besonderer Härte. Neben dem Rettungs- und Zukunftspaket Neustart Kultur hilft die Bundesregierung mit wirtschaftlicher Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen, von denen auch Kulturschaffende profitieren. Ein Überblick.
Vielfältige Unterstützung: Das Paket der Bundesregierung soll in der ganzen Breite des kulturellen Lebens helfen.
Die Überschrift der Grafik lautet: 1 Milliarde Euro für den NEUSTART KULTUR. Daneben ist eine Filmklappe zu sehen. Darunter steht umrahmt von einem Kasten: Erstens, 480 Mio. Euro für Erhalt der Kulturinfrastruktur. Stärkende Nothilfen für kleine und mittlere Kulturstätten und -projekte. Zweitens, 250 Mio. Euro für Neustart trotz Pandemie. Ob Theater, Kino, Club oder Literaturhaus – sie sollen mit Hygienekonzepten wiedereröffnen können. Drittens, 150 Mio. Euro für alternative, digitale Angebote. Bereitstellung von Mitteln für einzelne Projekte und neue Formate für Vermittlung und Vernetzung. Viertens, 100 Mio. Euro für pandemiebedingte Einnahmeausfälle und Mehrbedarfe für vom Bund geförderte Kultureinrichtungen und -projekte. Fünftens, Hilfen für den Privaten Rundfunk: Unterstützung kleiner, regionaler Sender, deren Werbeeinnahmen weggebrochen sind
Foto: Bundesregierung
Um die wirtschaftlichen Folgen des seit November 2020 geltenden Lockdowns zu mildern, hat die Bundesregierung ein Unterstützungsprogramm aufgesetzt, das bei schließungsbedingten Umsatzrückgängen in den Monaten November und Dezember 2020 greift. Neben Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen profitieren hiervon auch Soloselbständige aus der Kultur- und Kreativszene. Hier finden Sie weitere Informationen zu den November- und Dezemberhilfen.
Die Überbrückungshilfe III gilt von Januar bis Juni 2021 und greift auch rückwirkend bei Umsatzrückgängen für die Monate November und Dezember 2020. Durch im Januar 2021 vorgenommene Anpassungen wird die Überbrückungshilfe vereinfacht und aufgestockt sowie einem größeren Kreis an Antragstellerinnen und Antragstellern zugänglich gemacht. Die Überbrückungshilfe III enthält mit der sogenannten Neustarthilfe auch eine Maßnahme, die sich an Soloselbständige und damit auch ausdrücklich an Kunst- und Kreativschaffende richtet, die oftmals keine betrieblichen Fixkosten haben. Diese können eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro beantragen. Steuerliche Erleichterungen, Garantien und Bürgschaften werden ebenfalls verlängert. Weitere Informationen erhalten Sie hier zur Überbrückungshilfe III und auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.
Seit März 2020 sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit so erleichtert, dass alle Unternehmen und die Beschäftigten, die von der Corona-Krise betroffen sind, schnelle und wirkungsvolle Unterstützung bekommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Informationen für Arbeitnehmer.
Für Kultur- und Kreativschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Die Regelungen gelten bis zum 31. März 2021. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Von Montag bis Freitag können Sie außerdem in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Service-Hotline für Selbstständige unter der Rufnummer 0800 4555521 (gebührenfrei) kontaktieren.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, indem sie die kurzfristige Versorgung mit Liquidität erleichtert. Auch Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen.
Um Betroffene in der Krise zu unterstützen, greifen verschiedene steuerliche Erleichterungen. Hierzu zählen z.B. Liquiditätshilfen, Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen sowie die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie bei den Überbrückungshilfen III.
Im Insolvenzrecht wurde die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen zunächst bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Weiterführende Informationen zu den Gesetzesänderungen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und abgabepflichtigen Unternehmen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen. Die Künstlersozialkasse hat daher verschiede Maßnahmen ergriffen, um Zahlungserleichterungen zu verschaffen.
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Auf der Webseite der EU-Kommission finden Sie Informationen auf Englisch über unterstützende Maßnahmen für den Kultur- und Kreativsektor auf EU-Ebene. Dort informiert die EU-Kommission auch über die Auswirkungen von Corona auf das Förderprogramm "Kreatives Europa".