Vollständige Auszahlungen für Dezember starten

Außerordentliche Wirtschaftshilfe Vollständige Auszahlungen für Dezember starten

Die regulären Auszahlungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für Dezember (Dezemberhilfe) können beginnen. Seit Anfang Januar flossen zunächst Abschlagszahlungen. Nachdem die technischen Voraussetzungern geklärt wurden, können die Bundesländer die Hilfsgelder ab sofort auszahlen.

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Dezemberhilfen werden ausgezahlt.

Die Bundesregierung setzt die außerordentlichen Wirtschaftshilfen fort.

Foto: Colourbox/Wolfgang Filser

Die regulären Auszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember sind gestartet. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Montag mit. Bislang wurden bereits über 1,56 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe geleistet. Insgesamt wurden bei der November- und Dezemberhilfe in Summe bislang über 4,35 Milliarden Euro ausgezahlt.

Bis zu 75 Prozent des Umsatzes

Antragsberechtigt für die Dezemberhilfe sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.

Die Antragstellung erfolgt über die Plattform der Überbrückungshilfe . Anträge für die Novemberhilfe können seit dem 25. November 2020 gestellt werden, für die Dezemberhilfe ist dies seit dem 23. Dezember 2020  möglich. Der Antrag muss über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte eingereicht werden. Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen. 

Unterstützung für Kultur und Kreativszene

Die Bundesregierung unterstützt mit den außerordentlichen Wirtschaftshilfen nicht nur Unternehmen, Vereine und Einrichtungen. Von den Hilfen profitieren vor allem auch Soloselbständige aus der Kultur- und Kreativszene . Sie können für November bzw. Dezember 2020 bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe erhalten. Alternativ zum durchschnittlichen Umsatz im November beziehungsweise im Dezember 2019 können sie auch ihren durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 als Bezugsrahmen zugrunde legen.