Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft

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Bestandsaufnahme zur Halbzeit Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft

Wir wollen einen starken Staat, der Sicherheit schafft und Rechte wahrt. Dazu haben wir Polizei, Justiz und Sicherheitsbehörden besser ausgestattet. Der Bekämpfung des Extremismus und des Antisemitismus räumen wir oberste Priorität ein. Auf die neuen Herausforderungen der Cyberkriminalität haben wir durch die Stärkung der Cyberabwehr und einen besseren Schutz der Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze reagiert.


2 Min. Lesedauer

Bundespolizisten am Flughafen

Sicherheit für die Bürger

Foto: Sven Ehlers

Vieles wurde bereits erreicht:

  • Der Pakt für den Rechtsstaat führt zu einer Verbesserung bei Bund und Ländern hinsichtlich der Personalausstattung von Justiz und Polizei, stärkt die Qualität der Rechtspflege und optimiert das Verfahrensrecht zur Beschleunigung und Vereinfachung von Gerichtsverfahren.
  • Bei der Bundespolizei und dem Zoll werden insgesamt 15.000 neue Stellen geschaffen.
  • Der Bund hat sich mit den Ländern auf das Zukunftsprogramm „Polizei 2020“ verständigt. Für eine gut ausgestattete Polizei wird das polizeiliche Informationswesen umfassend modernisiert.
  • Das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verteidigt die freiheitliche Demokratie mit den Mitteln des wehrhaften Rechtsstaats. Es umfasst unter anderem eine Pflicht für Provider zur Meldung von Hasskriminalität im Internet (insbesondere Volksverhetzung, Morddrohungen, etc.), die Erweiterung der Regelungen des Strafgesetzbuches mit Bezug zu Hasskriminalität (z.B. besserer Schutz ehrenamtlich tätiger Politiker auf kommunaler Ebene) und die Anpassung der Melderegister zum Schutz von gefährdeten Personen.
  • Der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen wurde gesetzlich erschwert und grundsätzlich die elektronische Nachverfolgbarkeit durch die Sicherheits­behörden für sämtliche Schusswaffen ermöglicht. Ferner soll künftig eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden eingeführt werden und bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung – auch, wenn diese noch nicht verboten ist – dazu führen, dass die betreffende Person keine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten kann.
  • Wir haben gesetzlich geregelt, dass diejenigen, die an Kampfhandlungen für ausländische Terrormilizen teilnehmen, künftig die deutsche Staats­angehörigkeit verlieren, wenn sie auch eine andere Staatsangehörigkeit haben.
  • Mit der Anpassung des Staatsangehörigkeitsrechts gilt für alle Einbürgerungsfälle das Verbot der Mehrehe. Zudem wurde die Frist für eine Rücknahme der Staatsangehörigkeit bei erschlichener Einbürgerung auf 10 Jahre verlängert.
  • Die Opfer von terroristischen Straftaten im Inland werden besser unterstützt und für erlittenes Unrecht entschädigt.
  • Die Leistungen für Opfer von Gewalttaten und ihre Hinterbliebenen werden durch die Reform des sozialen Entschädigungsrechts verbessert.
  • Damit Täter besser verfolgt werden können, die im Netz Jagd auf Kinder machen, führen wir einen neuen Straftatbestand ein, den Versuch des Cybergroomings.
  • Die Einrichtungen, die für unser Gemeinwesen, die öffentliche Sicherheit und Versorgung wichtig sind, müssen besser vor Angriffen aus dem Cyberraum ge­schützt werden unter anderem durch eine deutliche Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
  • Der Nationale Pakt Cybersicherheit bindet alle gesellschaftlich relevanten Gruppen, Hersteller, Anbieter und Anwender sowie die öffentliche Verwaltung ein.
  • Der Bund arbeitet mit der Wirtschaft eng in einem Cyberbündnis zusammen, um auf nationaler und internationaler Ebene die digitale Souveränität des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken.
  • Die Aufgaben und Befugnisse des Zollfahndungsdienstes wurden angepasst, um effektiver gegen Schmuggel, Geldwäsche und Schwarzarbeit vorgehen zu können.
  • Die Strafprozessreform ermöglicht, konsequenter gegen Einbruchdiebstahl vorzugehen.
  • Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll den Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen verbessern.
  • Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden mit Einführung der Musterfeststellungsklage deutlich gestärkt.