Empfehlung der Pflegekommission
Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen auch in den kommenden zwei Jahren steigen. Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung der Pflegekommission. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen.
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Auch mehr Befugnisse und weniger Bürokratie sollen die Berufe in der Pflege stärken.
Foto: ullstein bild/Westend61/Uwe Umstätter
Die Löhne in der Altenpflege sollen in den kommenden zwei Jahren jeweils zum 1. Juli angepasst werden. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission für 2026 im ersten Schritt eine Anhebung auf 16,52 Euro brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro und für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro. Eine weitere Erhöhung ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen.
Die Pflegekommission legt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Mindestlohns vor. Ihre Empfehlungen orientieren sich an der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Lage. Die Kommission hat acht Mitglieder: vier von Arbeitgeberseite und vier von Arbeitnehmerseite. Sie amtiert jeweils für fünf Jahre. Die aktuelle Kommission hat ihre Arbeit im Jahr 2021 aufgenommen.
Pflegeberuf soll attraktiver werden
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßt die Vorschläge der Kommission: Pflegekräfte leisteten Herausragendes, sagte Bas. Für dieses „Anpacken und Dabeibleiben” seien gute Löhne zentral, „damit sich auch in Zukunft Menschen gern für den Pflegeberuf entscheiden und die Versorgung von Pflegebedürftigen sichergestellt ist”, so die Ministerin.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte, die Löhne für Pflege- und Betreuungskräfte hätten sich in den vergangenen Jahren bereits spürbar verbessert, lägen durchschnittlich sogar höher als von der Pflegekommission nun festgelegt. Neben der finanziellen Komponente wolle die Bundesregierung die Berufe in der Pflege auch durch mehr Befugnisse und weniger Bürokratie stärken, um die Attraktivität dieser Berufsbilder weiter zu erhöhen.
Einstimmige Empfehlung der Kommission
Die Anpassung ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Die Pflegekommission hatte sich einstimmig für die Anhebung ausgesprochen. Die Laufzeit soll bis 30. September 2028 gelten. Damit die Empfehlungen rechtswirksam werden, müssen sie in einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums umgesetzt werden.
Aktuell erhalten Pflegehilfskräfte mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Löhne waren zuletzt zum 1. Juli 2025 gestiegen. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell geltende Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30. Juni 2026 gültig. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, etwa in Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
So sollen sich die Mindestlöhne entwickeln
Für Pflegehilfskräfte
| Höhe | |
| aktuell | 16,10 Euro |
| ab 01.07.2026 | 16,52 Euro |
| ab 01.07.2027 | 16,95 Euro |
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)
| Höhe | |
| aktuell | 17,35 Euro |
| ab 01.07.2026 | 17,80 Euro |
| ab 01.07.2027 | 18,26 Euro |
Für Pflegefachkräfte
| Höhe | |
| aktuell | 20,50 Euro |
| ab 01.07.2026 | 21,03 Euro |
| ab 01.07.2027 | 21,58 Euro |