Empfehlung der Pflegekommission
Die Pflegekommission hat sich einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen: Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen – insgesamt um bis zu 14 Prozent. Bundesarbeitsminister Heil und Bundesgesundheitsminister Lauterbach begrüßten die Empfehlung.
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Nach Empfehlung der Pflegekommission sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in zwei Schritten steigen – zum 1. Mai 2024 und zum 1. Juli 2025: für Pflegehilfskräfte insgesamt auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro pro Stunde, für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde. Die Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus: bei einer 5-Tage-Woche sind das jeweils neun Tage pro Kalenderjahr. Die Pflegekommission empfiehlt eine Laufzeit bis 30. Juni 2026.
Das Bundesarbeitsministerium strebt an, auf Grundlage dieser Empfehlung die neuen Pflegemindestlöhne per Verordnung festzusetzen. Damit würden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich - ungeachtet eventuell höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.
Der Pflegekommission gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit im Dezember 2021 aufgenommen und amtiert für fünf Jahre. Im Februar 2022 hat sie in ihrem ersten Beschluss bereits eine deutliche Anhebung von Mindestentgelten und Mindesturlaub empfohlen.
Bundesregierung begrüßt Empfehlung
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil begrüßte die Empfehlung zur Anhebung der Mindestlöhne: „Das ist gut für die Pflegerinnen und Pfleger und gut für die Pflegebranche“, sagte er. Pflegerinnen und Pfleger müssten anständig bezahlt werden, „denn gute Löhne helfen auch gegen den Fachkräftemangel“.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnete die Empfehlung zur Anhebung des Mindestlohns als wichtigen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung für alle Pflege- und Betreuungskräfte. Es sei ein Zeichen der Anerkennung dafür, was Pflegende täglich leisteten. „Pflegekräfte sind die tragende Säule des Gesundheits- und Pflegesystems, das muss sich auch im Lohn widerspiegeln“, sagte er.
So sollen die Mindestlöhne im Einzelnen steigen:
Für Pflegehilfskräfte
Höhe | |
ab 01.05.2024 | 15,50 Euro |
ab 01.07.2025 | 16,10 Euro |
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)
Höhe | |
ab 01.05.2024 | 16,50 Euro |
ab 01.07.2025 | 17,35 Euro |
Für Pflegefachkräfte
Höhe | |
ab 01.05.2024 | 19,50 Euro |
ab 01.07.2025 | 20,50 Euro |
Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig. Für Pflegehilfskräfte beträgt der Mindestlohn derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro. Der Mindestlohn steigt zum 1. Dezember 2023 noch einmal auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt wie zum Beispiel in Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde.
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