Gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln

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Versorgungssicherheit Gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Ob wichtige Krebsmedikamente oder Fiebersäfte für Kinder – in der Vergangenheit gab es Lieferengpässe bei manchen Medikamenten. Dem will die Bundesregierung nun entgegenwirken. Mit Anreizen beim Preis, einem Frühwarnsystem – und neuen Regeln in der Apotheke. 

1 Min. Lesedauer

Ein Apotheker vor einer offenen Schublade in Lagerbereich seiner Apotheke-

Apotheken halten viele Medikamente auf Vorrat. Gegen Medikamenten-Engpässe will die Bundesregierung nun mit einem Gesetz vorgehen.

Foto: Getty Images/istock/alvarez

Die Bundesregierung will die Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland sicherstellen. Denn hier gab es in den vergangenen Jahren deutlich ansteigende Lieferengpässe –  insbesondere bei den patentfreien Arzneimitteln. Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz ist in wesentlichen Teilen nun in Kraft getreten. 

Herstellung in Europa stärken

Um Lieferengpässen entgegenzuwirken, ist es wichtig, die Vielfalt der Arzneimittel-Anbieter zu erhöhen und damit die Arzneimittel-Lieferketten mehr zu diversifizieren. Daher sollen europäische Produzenten stärker zum Zuge kommen, allerdings zunächst nur bei Antibiotika. Hier werden die Krankenkassen verpflichtet, bei ihren Rabattverträgen Hersteller mit Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum zusätzlich zu berücksichtigen.

Austauschregeln, Vorratshaltung und Frühwarnsystem

  • Die Austauschregelungen für die Abgabe von Arzneimitteln in Apotheken werden vereinfacht: Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apothekerinnen und Apotheker ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. Für den Austausch erhalten Apotheken und Großhändler einen Zuschlag.
  • Außerdem sollen für bestimmte wichtige Medikamente größere Vorräte als bisher gehalten werden. So werden beispielsweise Krankenhausapotheken einen Sicherheitspuffer für Engpässe anlegen. 
  • Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird ein Frühwarnsystem eingerichtet, um drohende Lieferengpässe rechtzeitig zu erkennen. Das Institut erhält zusätzliche Informationsrechte etwa gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken.

Weitere Einzelheiten zum Gesetz  finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums