Vorsicht beim Umgang mit Silvesterraketen

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Foto zeigt ein Feuerwerk

Allgemein gilt für den Umgang mit Böllern und Raketen das Gebot der Vorsicht und der Rücksichtnahme auf andere. 

Foto: Getty Images/iStockphoto/Totojang

In wenigen Tagen startet das Jahr 2024 und viele Menschen feiern die Silvesternacht mit Feuerwerksraketen und Böllern. Wenn man an die Verletzungsgefahren und die hohe Belastung von Polizei- und Rettungskräften bei Silvestereinsätzen denkt, versteht es sich fast von selbst, dass es auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerksgegenständen ankommt. Auch die schädlichen Umweltauswirkungen sollten nicht außer Acht gelassen werden.

Gesetzlich verboten ist das Abbrennen sogenannter pyrotechnischer Gegenstände zum Beispiel in unmittelbarer Nähe von Kirchen oder Krankenhäusern.

Risiken minimieren – Rücksicht nehmen

Im Umfeld von brandempfindlichen Gebäuden – zum Beispiel Reet- oder Fachwerkhäusern –  darf ebenfalls kein Feuerwerk zum Einsatz kommen. Außerdem können Städte und Gemeinden eigenständig das Abbrennen von Feuerwerk für bestimmte Teile der Innenstadt verbieten. Auch dies geschieht aus Gründen der Gefahrenabwehr und schont die Ressourcen von Rettungskräften.

Allgemein gilt für den Umgang mit Böllern und Raketen das Gebot der Vorsicht und der Rücksichtnahme auf andere. In jedem Fall ist es wichtig, ausschließlich geprüftes Feuerwerk zu kaufen. Dieses erkennt man an der CE-Kennzeichnung und Kennnummer der Prüfstelle.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten?

Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen sind im Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt.

Der Vollzug des Sprengstoffrechts ist Aufgabe der Länder. Welche Behörden im Einzelfall zuständig sind, bestimmt sich nach Landesrecht. Neben den für den Vollzug des Sprengstoffrechts zuständigen Behörden können auch die für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden (Polizei, Ordnungsämter) bei Verstößen einschreiten.

Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß? 

Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk gilt sogar als Straftat. Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Sollten durch den Gebrauch von nicht zugelassenem Feuerwerk wissentlich andere Menschen oder Gegenstände von bedeutendem Wert gefährdet werden, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren die Folge sein.

Weitere Informationen zum Umgang mit Feuerwerk gibt es auf der Seite des Bundesinnenministeriums . Antworten auf häufige Fragen hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zusammengestellt.