Neuregelungen zum November 2016

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Was ist neu? Neuregelungen zum November 2016

Erstmalig bekommt Deutschland ein zentrales Transplantationsregister, das alle Daten zur Organspende bündelt und verknüpft. Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind jetzt besser geschützt. Natur- und Landschaftspflege erhalten mehr Förderung.

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Gesundheit

Mehr Transparenz bei Organspende
Deutschland richtet erstmals ein zentrales Transplantationsregister ein, das alle Daten zur Organspende bündelt und miteinander verknüpft. Es dient der Patientensicherheit und sorgt für mehr Transparenz. Datenschutz hat dabei oberste Priorität. So dürfen Daten von lebenden Organspendern und Organempfängern erst übermittelt werden, wenn sie ausdrücklich einwilligen.

Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft werden das Register einrichten. Das Gesetz zum Aufbau des Registers tritt am 1. November 2016 in Kraft.

Weitere Informationen:

Justiz

Maßnahmen gegen Menschenhandel
Die Bundesregierung geht aktiv gegen Menschenhandel und Organisierte Kriminalität vor. Sie verbessert den strafrechtlichen Schutz von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution weiter. Er gilt künftig für Personen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage befinden oder aufgrund ihres Aufenthalts in einem fremden Land hilflos sind. Das Gesetz ist am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten.

Weitere Informationen:

Landwirtschaft

Mehr Förderung für ländliche Infrastruktur und Naturschutz
Die Infrastruktur ländlicher Räume kann künftig im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gefördert werden. Auch die Fördermöglichkeiten im Bereich des Klima- und Naturschutzes, insbesondere der Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege, werden erweitert. Das geänderte Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) ist am 15. Oktober in Kraft getreten.

Weitere Informationen: