Neuregelungen zum 1. März

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Was ist neu? Neuregelungen zum 1. März

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2013 auf 8.130 Euro und 2014 auf 8.354 Euro. Patienten haben jetzt mehr Rechte. Bund und Länder fördern 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Diese und weitere Regelungen sind jetzt in Kraft getreten.

2 Min. Lesedauer

Finanzen

Steuerlicher Grundfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt in zwei Schritten: Rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 wird er um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant. Der höhere Grundfreibetrag führt - zusammen mit der besseren steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge - zu einer spürbaren Entlastung insbesondere von kleineren und mittleren Einkommen.

Weitere Informationen: Grundfreibetrag steigt

Unternehmenssteuerrecht vereinfacht

Am 26. Februar sind Verbesserungen im Unternehmenssteuerrecht in Kraft getreten. Beruflich bedingte Reisekosten können ab dem Jahr 2014 steuerlich einfacher geltend gemacht werden. Bei den Reisekosten geht es insbesondere um Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten sowie die Frage der Besteuerung von Dienstwagen. Davon profitieren rund 35 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Weitere Informationen: Reisekosten einfacher abrechnen

Neue Regeln für den Derivate-Markt

Bestimmte Derivate-Geschäfte dürfen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden. Dies trägt zu einer besseren Aufsicht und zu stabileren Finanzmärkten bei. Die Neuregelung ist am 16. Februar 2013 in Kraft getreten.

Weitere Informationen: Bessere Regeln für Derivate-Geschäfte

Energie

Förderung der energetischen Sanierung von Heizungsanlagen

Wer seine Heizungsanlage auf die Nutzung von erneuerbaren Energien umstellen will, kann finanzielle Unterstützung erhalten. Ab dem 1. März stellt die staatliche Förderbank KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zu den bestehenden Förderprogrammen bereit. Der maximale Förderbetrag für die energetische Sanierung von Heizungsanlagen beträgt 50.000 Euro.

Weitere Informationen: Zuschuss für Heizungsanlagen

Gesundheit

Mehr Rechte für Patienten

Ärzte müssen Patienten verständlich über Risiken, Alternativen und Kosten einer Behandlung aufklären. Sie schließen miteinander einen Behandlungsvertrag. Bei Verdacht auf Behandlungsfehler muss die Krankenkasse dem Patienten helfen. Die Patientenrechte sind erstmals in einem Gesetz gebündelt, das am 26. Februar 2013 in Kraft getreten ist.

Weitere Informationen: Patienten haben jetzt mehr Rechte

Familie

Bund unterstützt Ausbau der Kinderbetreuung

Bund und Ländern fördern gemeinsam 30.000 zusätzliche Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Damit ist es möglich, insgesamt 780.000 Kinderbetreuungsplätze zu finanzieren und so das Ausbauziel des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) zu erreichen. Insgesamt unterstützt der Bund die Länder bis 2014 mit fast 5,4 Milliarden Euro, um zusätzliche Plätze in Kitas und in der Kindertagespflege zu schaffen und ihren Betrieb zu finanzieren. Ab 2015 unterstützt der Bund den Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Millionen Euro.

Weitere Informationen: Weitere Bundesmittel für Betreuungsplätze in Kitas

Justiz

Besserer Scheidungsunterhalt für bedürftige Partner 

Bedürftige Ehegatten werden nach der Scheidung einer langjährigen Ehe in Zukunft besser geschützt. Dies gilt vor allem für Ehen, die lange vor der Reform des Unterhaltsrechts von 2008 geschlossen wurden und vom klassischen Rollenbild einer Hausfrauenehe geprägt sind. Bei der Berechnung des Unterhalts ist die Dauer der Ehe maßgeblich mit zu berücksichtigen. Ansonsten bleibt es bei dem Grundsatz, dass beide Eheleute nach einer Scheidung selbst für ihren Unterhalt verantwortlich sind.

Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts tritt am 1. März 2013 in Kraft.

Weitere Informationen: Neue Regelungen beim Unterhaltsrecht