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Interaktiver Krankenhaus-Atlas für Patientinnen und Patienten

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Im Kabinett Interaktiver Krankenhaus-Atlas für Patientinnen und Patienten

Mehr Informationen zur Qualität von Kliniken – dazu soll ein Krankenhaustransparenz-Gesetz beitragen, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Ab 1. April 2024 sollen sich Patientinnen und Patienten auf einem Online-Portal besser über Fachgebiete, Personalausstattung oder Fallzahlen von Kliniken informieren können. 

1 Min. Lesedauer

Blick in eine Intensivstation

Fachgebiete, Personal, Fallzahlen: Ein Online-Portal soll Patientinnen und Patienten über Kliniken informieren.

Foto: IMAGO/funke foto services

„Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, was Kliniken leisten,“ sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu den geplanten Regelungen. „Mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten.“

Patientinnen und Patienten oder Angehörige könnten sich vor einem geplanten Eingriff zum Beispiel darüber informieren, in welchem Krankenhaus der Eingriff wie häufig vorgenommen werde. Per Datenvergleich könne man so herausfinden, welche Klinik für den entsprechenden Eingriff spezialisiert sei. Bundesminister Lauterbach: „Überall in Deutschland leisten Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte eine phantastische Arbeit. Trotzdem kann nicht jeder alles. Spezialisierung rettet Menschenleben.“

Ab 1. April 2024: Daten zu Kliniken online abrufbar

Der geplante Krankenhaus-Atlas soll ab dem 1. April 2024 im Internet abrufbar sein. Patientinnen und Patienten sollen diese Daten abrufen können:

  • Fallzahlen, differenziert nach 65 Leistungsgruppen
  • Ausstattung mit ärztlichem und pflegerischem Personal
  • Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe
  • Zuordnung zu Versorgungsstufen (sogenannte Level)

Mehr zum Krankenhaustransparenz-Gesetz lesen Sie auch hier beim Bundesgesundheitsministerium .

Wie geht es weiter? Als Grundlage für ein Krankenhaustransparenz-Gesetz hat das Bundeskabinett nun eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen. Das entsprechende Gesetz soll dann aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht werden. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Flankierend zur Krankenhausreform

Das Gesetz soll die geplante Krankenhausreform flankieren. Wichtig ist: Die Veröffentlichung der Daten hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung.

Im Prozess der geplanten Krankenhausreform haben sich am 10. Juli 2023 die Koalitionsfraktionen, das Bundesgesundheitsministerium und die Länder auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Auf dieser Grundlage wird derzeit ein Referentenentwurf von einer Redaktionsgruppe unter Beteiligung der Länder erarbeitet.