Neue Dieselsorten für den Straßenverkehr

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Neuregelung steht unmittelbar bevor Neue Dieselsorten für den Straßenverkehr

Um den Verbrauch fossiler Energieträger zu reduzieren, führt die Bundesregierung neue Dieselkraftstoffe ein. Erstmals wird ein Dieselkraftstoff XTL für den Straßenverkehr zugelassen werden, der vollständig ohne fossile Energieträger hergestellt wird. Zudem wird mit B10-Diesel ein konventioneller Diesel mit einem höheren Biodieselanteil als bisher zur Verfügung stehen.

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Foto zeigt eine Zapfsäule an der Tankstelle.

Diesel an der Tankstelle: Der Kraftstoff und damit der gesamte Verkehrssektor soll nachhaltiger werden. 

Foto: picture alliance / pressefoto_korb

Für den Straßenverkehr werden ein fossilfrei hergestellter Dieselkraftstoff (XTL-Diesel) und konventioneller Diesel mit zehnprozentigen Biodieselanteil (B10-Diesel) neu eingeführt. Dem Entwurf der Bundesregierung hat Ende März der Bundesrat zugestimmt. Die Regelung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, frühestens jedoch am 13. April 2024.

Die neuen Dieselkraftstoffe werden voraussichtlich eher von neueren Fahrzeugmodellen genutzt werden können. Deshalb wird vor allem für ältere Modelle weiterhin der bislang verfügbare konventionelle Diesel mit einem Biodieselanteil von sieben Prozent (B7-Diesel) an den Zapfsäulen angeboten.

Europaweit einheitliche Auszeichnung

Welcher Diesel für ein Fahrzeug getankt werden kann, steht etwa auf dem Tankdeckel, in der Bedienungsanweisung oder kann beim Hersteller erfragt werden. Um Schäden an den Fahrzeugen durch falsche Betankung zu vermeiden, müssen zudem Tankstellenbetreiber entsprechende Zapfsäulen unmissverständlich und europaweit einheitlich auszeichnen.

Die Förderung von Diesel, der ausschließlich aus fossilen Energiequellen besteht, wird zeitgleich mit Inkrafttreten beendet. So sieht es die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes vor.

Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit

Ziel der neuen Regelung über die Beschaffenheit der Qualitäten von Kraftstoffen ist es, das Angebot in Deutschland nachhaltiger zu gestalten. Die Bundesregierung übernimmt damit nicht nur die soziale Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Sie verbessert langfristig auch die Bedingungen für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft.

EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie: Mit der Regelung wird die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie umgesetzt. Außerdem erfolgt die rechtliche Anpassung an die EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Unter anderem werden technische Normenverweise aktualisiert. Das betrifft neben Diesel auch die Anforderungen an Autogas, Pflanzenölkraftstoffe und Wasserstoff als Kraftstoff.