FAQ zur Booster-Impfung
Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen optimal gegen das Coronavirus geschützt werden. Warum ist eine Auffrischungsimpfung sinnvoll? Für wen werden eine beziehungsweise zwei Auffrischungsimpfungen empfohlen? Und wo bekomme ich die sogenannte Booster-Impfung? Fragen und Antworten im Überblick.
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Die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe schützen effektiv vor schweren Erkrankungen. Studien belegen jedoch, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt.
Eine Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz wieder deutlich. Der Körper bildet mehr Antikörper und kann sich so noch besser vor dem Virus schützen. Die Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster (Verstärker) für das Immunsystem – deshalb wird sie auch als Booster-Impfung bezeichnet.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Geimpften ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung, vorzugsweise mit einem der neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe. Die Auffrischimpfung soll im Regelfall sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut.
Kinder zwischen 5 und 11 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen – z.B. Immundefizienz – sollen ebenfalls geboostert werden. Für diese Altersgruppe sollen weiterhin die für diese Altersgruppe zugelassenen monovalenten Impfstoffe verimpft werden – und nicht die neuen angepassten Impfstoffe, die bisher nur für Menschen ab zwölf Jahren zugelassen sind.
Bei vielen Menschen liegt die Auffrischimpfung schon längere Zeit zurück, zum Beispiel bei Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben. Die STIKO empfiehlt daher für bestimmte Personengruppen eine zweite Auffrischimpfung, vorzugsweise mit einem der neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe.
Die zweite Auffrischimpfung soll nach drei sogenannten „immunologischen Ereignissen“ verabreicht werden – beispielsweise drei Impfungen (1. und 2. Impfung zur Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung) oder Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung) und eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion. Näheres hierzu können Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) nachlesen.
Die Personengruppen, denen die STIKO eine zweite Auffrischimpfung empfiehlt, sind:
- Alle Menschen ab 60 Jahren;
- Personen ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz (Hinweis: Da die neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe erst ab einem Alter von zwölf Jahren zugelassen sind, sollen für 5-11-Jährige nur die bisherigen, für diese Altersgruppe zugelassenen monovalenten Impfstoffe zum Einsatz kommen);
- Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben oder Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe;
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder in der Pflege arbeiten – insbesondere, wenn sie direkten Kontakt zu den ihnen anvertrauten gefährdeten Menschen haben.
Für all diese Personen gilt: Der zweite Booster soll sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung beziehungsweise der SARS-CoV-2-Infektion gegeben werden.
Eine Übersicht über die STIKO-Empfehlungen zur Corona-Impfung finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI).
Die STIKO empfiehlt, für Auffrischimpfungen vorzugsweise einen der neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass diese erst ab einem Alter von zwölf Jahren zugelassen sind.
Doch auch die bisherigen monovalenten Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren Krankheitsverläufen schützen. Nähere Informationen dazu auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI)
Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin beim Arzt oder gegebenenfalls in einem Impfzentrum machen.
Ebenso können auch Zahnärzte und Apotheken Corona-Schutzimpfungen anbieten. Entsprechend geschulte Apothekerinnen und Apotheker dürfen impfen und sind auf www.mein-apothekenmanager.de zu finden.
Aktuelle Informationen zur Organisation vor Ort finden Sie auf der Infoseite Ihrer Landesregierung.
Ja. Alle Impfungen gegen das Coronavirus, die nach der Impfverordnung vorgenommen werden, sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Das gilt auch für Auffrischimpfungen.
Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Impfung finden Sie in einem weiteren FAQ.