In Deutschland und der Eurozone setzt sich der Aufschwung kräftig fort. Das geht aus dem Jahresgutachten hervor, das die fünf Wirtschaftsweisen Bundeskanzlerin Merkel in Berlin übergeben haben. Das Gutachten falle "in eine Zeit, in der wir die guten Ratschläge und Hinweise gut gebrauchen können", betonte Merkel.
1 Min. Lesedauer
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - auch Wirtschaftsweise genannt - geht davon aus, dass die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr um zwei Prozent wachsen wird. Für 2018 gehen die Experten sogar von einer Wachstumsrate von 2,2 Prozent aus. In der Eurozone soll das Wachstum 2017 2,3 Prozent und im nächsten Jahr 2,1 Prozent betragen.
Neben Daten und Prognosen übergaben die Sachverständigen Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrem Jahresgutachten auch einige Schlussfolgerungen. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte solle weiterhin hohe Priorität besitzen, forderten die Wirtschaftsweisen. Wachstumsfreundliche Reformen seien aber wegen des deutlichen Haushaltsüberschusses möglich.
Bundeskanzlerin Merkel betonte, die guten wirtschaftlichen Zeiten für Strukturmaßnahmen zu nutzen, sei "politisch nicht ganz so einfach, wie es wissenschaftlich einleuchtend sei". Denn gerade in guten Zeiten sei auch der Wunsch nach Verteilung ein sehr dominanter. Die Bundesregierung habe hier die Aufgabe, die richtige Balance zu finden. Auf jeden Fall sei es richtig, auf eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik zu achten, so die Kanzlerin.
"Wir wissen, dass wir Wirtschaftspolitik in einer Zeit eines großen Umbruchs machen", sagte Merkel. "Die Digitalisierung wird vieles verändern." Die Sachverständigen hätten zu diesem Thema bereits Hinweise gegeben.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung bereits seit 1963 in wirtschaftspolitischen Fragen berät. Die fünf Mitglieder des Sachverständigenrates, auch Wirtschaftsweisen genannt, werden für einen Zeitraum von fünf Jahren vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung einberufen. Jedes Jahr veröffentlicht der Rat - seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend - ein Jahresgutachten. Hinzu kommen Sondergutachten und Expertisen zu ausgewählten Themen.