Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet

Wirtschaft Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt die Bundesregierung wichtige Wachstumsimpulse für die Wirtschaft. Das Wachstum soll durch eine gezielte Steuerpolitik beschleunigt werden. Deshalb bekommen Familien zum 01. Januar 2010 mehr Kindergeld und für Unternehmen lockern sich steuerliche Wachstumsbremsen.

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Der größte Teil der Steuerentlastungen kommt  Familien mit Kindern zugute: 4,6 Milliarden Euro jährlich. Insgesamt betragen die Entlastungen im Jahr 2010 gut 6,1 Milliarden Euro und danach jährlich 8,5 Milliarden Euro.

Das Gesetz setze richtige und wichtige Impulse für die Verstetigung des Wirtschaftswachstums, betonte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Bundesrat. "Die Bundesregierung setzt ihre klug dosierte Politik von Wachstumsimpulsen der vergangenen Jahre auch für das kommende Jahr fort", so Schäuble. Denn die tiefste Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist auch im nächsten Jahr noch nicht ausgestanden.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ermöglicht zusammen mit dem ebenfalls zum 1. Januar in Kraft tretenden Bürgerentlastungsgesetz ein Prozent zusätzliches Wirtschaftswachstum.

Steuern runter für Wachstum

Nur durch nachhaltiges Wachstum kann Deutschland die Folgen der Krise überwinden. Die wirtschaftliche Erholung braucht die Unterstützung des Staates: Denn noch trägt sich der wirtschaftliche Aufschwung nicht von selbst. Erst wenn das erreicht ist, hat Deutschland die Krise überwunden.

Die Bundesregierung versteht Steuerpolitik als Wachstumspolitik. Zielgerichtete und schnell wirksame Steuerentlastungen geben wichtige Impulse für Wachstum und Beschäftigung.

Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar für jedes Kind um 20 Euro. Es beträgt dann:

  • Für  das erste und zweite Kind 184 Euro (jetzt: 164 Euro)
  • Für das dritte Kinder 190 Euro (jetzt: 170 Euro)
  • Für weitere Kinder 215 Euro (jetzt: 195 Euro)

Auch die Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar 2010 von 6.024 auf 7.008  Euro.

Wachstumsbremsen für Unternehmen lösen

Für Unternehmen lockern sich  Steuerregelungen dort, wo sie sich in der Krise als besonders wachstumshemmend erwiesen haben. Die Bundesregierung will vor allem mittlere Unternehmen stärken und notwendige Umstrukturierungen erleichtern. Es geht letztlich darum, Arbeitsplätze zu erhalten.

  • Kleine und mittlere Unternehmen  können Zinsaufwendungen wieder unbegrenzt steuerlich geltend machen. Dafür wird die Freigrenze für die sogenannte Zinsschranke auf Dauer auf drei Millionen Euro angehoben.
  • Die Unternehmen können Verluste wegen wirtschaftlicher Sanierungen wieder besser steuerlich geltend machen. Auch neue Gesellschafter können Verluste weiterhin steuerlich absetzen, wenn sie in den Betrieb neu investieren oder Arbeitsplätze sichern.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro können die Betriebe sofort abschreiben. Alternativ ist ein Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro zugelassen .

Unternehmensnachfolge erleichtert

Für viele Unternehmer ist es schwer genug, einen Nachfolger zu finden. Deshalb sollte die Erbschaftsteuer keine zusätzlichen Probleme schaffen. Nachfolger von Familienunternehmen sollen in der Krise und auch danach auf sich verändernde Beschäftigungslagen flexibler reagieren können. Niedrigere Steuerschranken erleichtern daher die Betriebsfortführung .

Außerdem sinkt die bisher gegenüber anderen Verwandten erheblich höhere Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen: Der neue, niedrigere Tarif beträgt 15 bis 43 Prozent statt bisher 30 bis 50 Prozent - je nach Höhe des Erwerbs. Bisher galt für Geschwister und ihre Kinder der gleiche Tarif wie für Nichtverwandte.

Niedrigere Mehrwertsteuer für das Übernachtungsgewerbe

Für Übernachtungsleistungen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen, gewerblichen Fremdenzimmern und auf Campingplätzen sinkt der Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent. Damit trägt das Gesetz der aktuellen europäischen Wettbewerbssituation im Hotel- und Gaststättengewerbe Rechnung. Die Regelung stärkt die deutsche – vor allem mittelständisch geprägte – Tourismuswirtschaft.