3,7 Milliarden Euro für Unterkunftskosten

Arbeitslosengeld II 3,7 Milliarden Euro für Unterkunftskosten

Die Kommunen sollen 2010 einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Heizung für Arbeitslosengeld II-Empfänger in Höhe von 3,7 Milliarden Euro bekommen. Diese Summe entspricht einem Anteil von 23,6 Prozent der Gesamtkosten von 15,8 Milliarden Euro. Prinzipiell richtet sie sich nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften.

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Der Bundestag hatte Anfang Dezember einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Zusätzliche finanzielle Forderungen seitens der Bundesländer und Kommunen wurden damit abgelehnt. Der Bundesrat hat dazu in seiner Sitzung am 18. Dezember 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Gesetzgebungsverfahren kann daher nicht wie vorgesehen zum Jahreswechsel abgeschlossen werden. Gleichwohl soll das Gesetz dann rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Zwischenzeitlich prüft die Bundesregierung, Abschlagzahlungen an die Länder zu leisten.

Ziel der Bundesbeteiligung ist und bleibt es, die Kommunen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) zu entlasten. Gesetzlich festgelegt ist eine jährliche finanzielle Unterstützung der Städte und Gemeinden von mindestens 2,5 Milliarden Euro. Das wird nach Ansicht der Bundesregierung durch das Gesetz gewährleistet.

Verfahren gesetzlich vorgegeben

Seit 2008 muss die Höhe der Bundesbeteiligung jährlich neu berechnet werden. Darauf hatten sich Bund und Länder verständigt. Basis dafür bildet die Veränderung bei den Bedarfsgemeinschaften. Deren Zahl betrug im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008 noch 3,65 Millionen. Im Juli 2008 bis Juni 2009 sank diese Zahl auf 3,53 Millionen. Es gibt also 3,4 Prozent weniger Bedarfsgemeinschaften.

Entsprechend der Anpassungsformel (Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften wird mit dem Faktor 0,7 multipliziert) verringert sich der Bundesanteil um 2,4 Prozentpunkte. Damit sinkt er von 26,0 in diesem Jahr auf bundesweit 23,6 Prozent 2010.

Die Länder haben untereinander vereinbart, dass der Satz für Baden-Württemberg bei 27 und für Rheinland-Pfalz bei 33 Prozent liegt. Für die übrigen 14 Länder ergeben sich dadurch für 2010 jeweils 23 Prozent Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkünfte.

Bundesbeteiligung wird jährlich ermittelt

Die Kommunen tragen von den für 2010 erwarteten Leistungen für Unterkunft und Heizung rund 12,1 Milliarden Euro. Die finanziellen Auswirkungen in den kommenden Jahren ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften.

Steigt deren Zahl, erhöht sich auch der Bundesanteil. Dieser lag 2005 und 2006 bei jeweils 29,1 Prozent, 2007 bei 31,8 Prozent und ging dann 2008 wieder auf 29,2 Prozent zurück.

Wichtig festzuhalten ist auch: Die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II sind von der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern nicht betroffen.