Fluchtursachen in Afrika bekämpfen

Bericht im Kabinett: Flüchtlingslage Fluchtursachen in Afrika bekämpfen

Die EU-Migrationspartnerschaften mit wichtigen Transit- und Herkunftsstaaten Afrikas sollen helfen, die illegalen Migrations- und Flüchtlingsströme zu bewältigen. Auch Rückführungen sollen dadurch erleichtert werden. Das berichteten Außenminister Steinmeier und Entwicklungsminister Müller im Kabinett.

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Flüchtlingsmädchen in Afrika.

Migrationspartnerschaften mit Afrika sollen die irreguläre Zuwanderung reduzieren.

Foto: Birgit Betzelt

Für die Bundesregierung sind die Migrationspartnerschaften ein zentrales Anliegen im Bemühen um Frieden, Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung in Afrika. Ziel der Partnerschaften ist es, gemeinsam illegale Migration zu verhindern, eine verbesserte Rückübernahme zu erreichen und die Ursachen von Flucht und illegaler Migration in Herkunfts- und Transitstaaten zu mindern.

Deutscher Fokus auf Mali und Niger

Derzeit sind Migrationspartnerschaften mit fünf afrikanischen Herkunfts- und Transitstaaten geplant. Davon sind einige bereits in der Umsetzung. Zu diesen Ländern gehören Niger, Mali, Äthiopien, Nigeria und Senegal.

Im Rahmen der Unterstützungsmaßnahmen mit diesen Ländern sollen zahlreiche Instrumente, unter anderem auch der Handels- und Entwicklungspolitik, zum Einsatz kommen. Diese Hilfsmittel sollen Anreize für konkrete Maßnahmen der migrationspolitischen Zusammenarbeit schaffen.

Die Bundesregierung ist an der Ausgestaltung der EU-Migrationspartnerschaften intensiv beteiligt. Sie hat ihre Bereitschaft erklärt, gemeinsam mit Frankreich und Italien insbesondere den Niger und Mali zu unterstützen. In diesen Ländern ist die Bundesregierung bereits mit entwicklungs-, außen- und sicherheitspolitischen Maßnahmen engagiert, um zu Stabilität, Frieden und Entwicklung beizutragen.

Schwerpunktthema beim Europäischen Rat

Der Europäische Rat wird am 15. und 16. Dezember eine Bilanz der erzielten Fortschritte bei den EU-Migrationspartnerschaften ziehen. Dabei soll unter anderem auch die Erweiterung der begonnenen Partnerschaften über die derzeitigen Länder hinaus geprüft werden.

Am 28. Juni 2016 hatte der Europäische Rat Leitlinien für EU-Migrationspartnerschaften für zunächst fünf afrikanische Herkunfts- und Transitstaaten beschlossen. Mit dem sogenannten "Bratislava-Fahrplan" hat die EU im September bekräftigt, durch Migrationspartnerschaften die irreguläre Zuwanderung zu reduzieren und die Rückführungsraten zu steigern.