Eine gemeinsame europäische Asylpolitik sei nach der Griechenland-Rettung "das nächste große europäische Projekt, wo wir zeigen müssen, ob wir in der Lage sind, gemeinsam zu handeln", sagte Bundeskanzlerin Merkel.
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Die Kanzlerin mahnte im Sommerinterview des ZDF ein gemeinsames europäisches Handeln an - sowohl bei der Flüchtlingshilfe wie auch bei der Einstufung von so genannten sicheren Herkunftsländern. Merkel sagte, "wir können nicht jeden, der glaubt, dass er hier eine Chance auf einen Arbeitsplatz hat, Asyl gewähren".
Wirtschaftliche Not sei kein Asylgrund. Die Länder des Balkans wollten Mitglied der EU werden, es herrsche dort keine politische Verfolgung. Man dürfe keine falschen Hoffnungen wecken, "sonst können wir denjenigen, die unsere Hilfe brauchen, nicht ausreichend helfen", sagte die Kanzlerin.
Außenminister Frank-Walter Steinmeier sagte in einem Interview, dass eine mögliche Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten "kein Tabu" sein dürfe. "Albanien, Mazedonien und Kosovo suchen Kraft eigener Entscheidung die Annäherung an die EU und können schon deshalb nicht gleichzeitig als Verfolgerstaaten behandelt werden", so Steinmeier in der Bild-Zeitung.
Unterdessen gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, Sozialleistungen für Asylbewerber wieder verstärkt als Sachleistungen - statt als Bargeld - auszugeben. Innenminister de Maizière hat die Debatte angestoßen. Er hatte sich in Interviews dafür ausgesprochen, vermehrt Sachleistungen an Flüchtlinge auszugeben und die Sozialleistungen seltener als Bargeld auszuzahlen.
Das Bundesarbeitsministerium prüft derzeit, inwieweit dies umgesetzt werden kann. Eine Ministeriumssprecherin erklärte am Freitag, angesichts der Überlegungen von Bund und Ländern zur Flüchtlingspolitik gebe es hierüber Gespräche.
Die Bundesregierung habe in diesem Jahr den Vorrang der Geldleistung umgesetzt. Dieses Prinzip gelte, so die Sprecherin, doch eine vorrangige Ausgabe von Sachleistungen sei gleichwohl auch möglich.
Im März diesen Jahres ist das neue Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft getreten. Damit habe die Bundesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Es sei allerdings nicht vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, ob Geld- oder Sachleistungen bevorzugt werden sollen. Die Gespräche über die Ausgestaltung des Gesetzes würden andauern, erklärte die Sprecherin.
Was die Länge der Asylverfahren angeht, hatte Kanzleramtsminister Peter Altmaier auf eine Beschleunigung gedrungen. "Wir müssen besser werden. Wir müssen schneller werden", sagte er im ZDF (3. August) Er sei optimistisch, die Bugwelle von rund 240.000 offenen Anträgen abzubauen. Ziel sei eine Verkürzung der Verfahren, sodass das Asylrecht wahrgenommen und Missbrauch bekämpft werden könne.
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verkürzung der Verfahren greifen. Schon jetzt werden Anträge auf Asyl schneller bearbeitet. Nach neuen Zahlen des Innenministeriums dauert es nun durchschnittlich 5,3 Monate, einen Antrag auf Asyl zu bearbeiten - gegenüber 7,1 Monaten im letzten Jahr ist dies eine erhebliche Verkürzung. "Wir ruhen uns darauf nicht aus, sondern wir wollen weiter die Verfahrensdauer verkürzen", sagte ein Sprecher des Innenministeriums am 27. Juli.
Bei einzelnen, besonders priorisierten Herkunftsländern werden bereits deutlich niedrigere Werte erreicht. So werden Anträge von Bewerbern aus dem Kosovo inzwischen in rund zwei Monaten beschieden.
Ein Grund für diese Entwicklung ist die verbesserte Personallage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort wurden in den vergangenen Monaten 650 neue Stellen besetzt. Im laufenden Jahr sollen 1.000 weitere hinzukommen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.
Die Personalaufstockung ist Teil eines Aktionsplans, auf den sich Bund und Länder bei ihrem Treffen am 18. Juni verständigt hatten. So sollen Asylverfahren beschleunigt und Bestandsverfahren abgebaut werden.
Ein weiterer Bund-Ländergipfel zum Thema Flüchtling- und Asylpolitik ist für September geplant.
Um die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und die Durchführung von Asylverfahren zu erleichtern, beteiligt sich die EU-Kommission zusätzlich an den finanziellen Kosten in den 28 Mitgliedstaaten. Deutschland kann bis 2020 über rund 350 Millionen Euro verfügen.