Elektromobilität

Zwei Elektroautos an einer Energietankstelle

Elektroautos genießen Vergünstigungen

Foto: Judith Affolter

2015 ist das Elektromobilitätsgesetz in Kraft getreten. Es schafft die Grundlage, um Elektroautos im Straßenverkehr zu privilegieren und damit Anreize für den Kauf zu setzen. Die Kommunen vor Ort haben jetzt die Möglichkeit E-Autos kostenfrei parken und Busspuren benutzen zulassen. Schon jetzt genießen Elektroautos Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeug-Steuer.

Seit 2013 wird Elektromobilität in vier "Schaufenstern Elektromobilität" erfahrbar gemacht. Die Schaufenster fördern den Ideenwettbewerb zwischen Regionen und Unternehmen und bieten der technologischen Leistungsfähigkeit deutscher Unternehmen eine öffentliche Bühne. Für die Schaufenster stehen Fördermittel in Höhe von 180 Millionen Euro bereit. Hinzu kommen Modellregionen in acht weiteren Regionen in Deutschland. Seit 2012 hat die Bundesregierung überdies 22 Leuchtturmprojekte ausgezeichnet, davon al-lein sieben im Jahr 2015.

Die Bundesregierung unterstützt den bundesweiten Aufbau eines Schnelladenetzes, das für eine reibungslose flächendeckende Versorgung von Elektrofahrzeugen notwendig ist. Bis 2017 sollen 430 Schnellladesäulen an nahezu allen Autobahnraststätten entstehen, Die ersten sind bereits in Betrieb. Das Projekt SLAM (Schnellladenetz für Achsen und Metropolen) bringt eine öffentliche Schnellladeinfrastruktur an gezielt ausgewählten Standorten voran.