Fragen und Antworten
Ziel der Staatsmodernisierung ist, das Leben der Menschen im Alltag einfacher zu machen. Das gelingt insbesondere durch einen modernen, effizienteren Staat, der unnötige Bürokratie vermeidet. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
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Digitaler Antrag statt Behördengang: Die Staatsmodernisierung macht den Alltag der Bürgerinnen und Bürger unkomplizierter und digitaler.
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Bund und Länder treiben die Modernisierung des Staates mit Hochdruck vor. Sie bauen unnötige Bürokratie ab und sorgen dafür, dass der Alltag für Bürgerinnen und Bürger einfacher wird. Dass die Maßnahmen bereits Wirkung zeigen, belegen das zweite Entlastungskabinett Mitte Juli, der Ende Juni vorgelegte Fortschrittsbericht zur Staatsmodernisierung von Bundeskanzler und Regierungschefinnen und -chefs der Länder sowie der Zwischenbericht zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Mehr Informationen und Beispiele zu dem Programm von Bund und Ländern PDF, 195 KB, nicht barrierefrei zur Staatsmodernisierung und zum Bürokratierückbau finden Sie hier.
Lange Zeit ist in Deutschland zu wenig investiert worden: in eine moderne und verlässliche Infrastruktur, in die Digitalisierung, in eine effiziente Verwaltung. Zudem leiden Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen unter zu viel Bürokratie oder zu langen Verfahren. Daher gilt es jetzt, den Staat zu modernisieren, unnötige Bürokratie zurückzubauen und den Alltag der Menschen einfacher zu machen.
Für Bund und Länder hat Staatsmodernisierung hohe Priorität: Ziel ist, den Staat und die Verwaltung grundlegend zu modernisieren, Verfahren zu beschleunigen und staatliche Strukturen effizienter zu machen.
Staatsmodernisierung hat für Deutschland eine herausragende, existenzielle und übergeordnete Bedeutung: Es gilt, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhalten und zu verbessern sowie die Zukunftsfähigkeit zu sichern – und auch ganz konkret die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Vor allem geht es darum, das demokratische Gemeinwesen sowie das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Institutionen zu stärken.
Die Menschen sollen spüren können, dass der Staat schnell handelt, wenn jemand von einer Behörde eine Auskunft haben will oder ein Unternehmen einen Antrag stellt. Denn nur wenn der Staat seine Kernaufgaben erfüllt, funktioniert und handlungsfähig ist, verlassen sich die Bürgerinnen und Bürger auf ihn. Das daraus entstehende Vertrauen ist das Fundament unserer Demokratie.
Der vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen der gemeinsamen Konferenz verabschiedete Beschluss, der vorgelegte Fortschrittsbericht zur Staatsmodernisierung sowie der Zwischenbericht zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung belegen: die Maßnahmen wirken bereits.
Die Föderale Modernisierungsagenda ist ein im Dezember 2025 zwischen Bund und Ländern beschlossener Maßnahmenkatalog, der über 200 konkrete und mit Fristen hinterlegte Maßnahmen für weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, leistungsfähige Strukturen, digitale Services und eine bessere Rechtsetzung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene umfasst.
Bereits im Oktober 2025 hat die Bundesregierung die Modernisierungsagenda Bund verabschiedet. Inhalte sind ebenfalls konkrete Schritte, die für Bürokratierückbau und breite Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sorgen – und die ebenfalls bereits Wirkung zeigen. Die Modernisierungsagenda Bund enthält einen ressortübergreifenden Fahrplan für mehr als 80 konkrete Einzelmaßnahmen mit Fristen und Monitoring.
Den Pakt für Planungs- Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung haben Bund und Länder bereits am 6. November 2023 beschlossen. Darin einigten sie sich auf konkrete Maßnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr, Breitband und Mobilfunk, Wirtschaft und Industrie, Bauen sowie effiziente Verwaltung. Am 18. Juni 2025 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen, das Tempo bei der Umsetzung noch einmal deutlich zu erhöhen.
Ja. Alle 60 vor rund einem halben Jahr vereinbarten kurzfristigen Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda befinden sich in der Umsetzung, 15 Maßnahmen sind vollständig umgesetzt. Beim Beschleunigungspakt sind inzwischen 60 Prozent der Maßnahmen abgeschlossen, insgesamt sind mit 93 Prozent begonnen worden. Auch auf Bundesebene sind zahlreiche Maßnahmen umgesetzt.
Die Fortschritte wurden auch auf der gemeinsamen Konferenz zwischen Bund und Ländern diskutiert. Die Staatsmodernisierung greift aber nicht ausschließlich aufgrund der beschlossenen Agenden – vielmehr wird die Staatsmodernisierung bei jeden neuen Gesetzesvorhaben mitgedacht. So sind auch vereinbarte Entlastungen in der Verwaltung und Wirtschaft (zum Beispiel im Rahmen des sogenannten Entlastungskabinetts) oder bei der Modernisierung der Justiz wichtige Schritte für einen modernen, digitalen und effizienteren Staat.
Ziel der Staatsmodernisierung ist in erster Linie, den Alltag der Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Konkret geht es beispielsweise darum, die Zahl von Behördengängen zu verringern und die Papier- und Antragsflut einzudämmen. So erhalten Familien das Kindergeld ab dem kommenden Jahr automatisch und ohne Antrag: Dadurch haben junge Eltern nach der Geburt mehr Zeit für ihr Baby, und brauchen sich nicht mit unnötigem Papierkram zu beschäftigen.
Weitere Verbesserungen: ein deutlich erleichtertes Verfahren für das Elterngeld, die digitale Wohnsitzummeldung bei einem Umzug oder auch die weitgehend digitale Beantragung des Personalausweises. Und im Kontakt mit Behörden braucht es künftig in der Regel kein offizielles Anschreiben mit Unterschrift – es reicht eine einfache E-Mail.
Auch das Auto kann digital an- oder abgemeldet werden. Und ab Januar 2027 soll Bürgerinnen und Bürgern die digitale Brieftasche zur Verfügung stehen – als freiwilliges Angebot. Sie speichert und verwaltet verschiedene persönliche Nachweise, wie zum Beispiel den Personalausweis, als „digitalen Zwilling“.
Gleichzeitig wird auch die Infrastruktur Deutschlands modernisiert: Es soll schneller, einfacher und effizienter gebaut werden. Jeder und jede einzelne profitiert davon, wenn Schienen, Straßen und Brücken in einem guten Zustand sind. Auch das Glasfaser- und Mobilfunknetz werden weiter beschleunigt ausgebaut.
Viele Unternehmen kämpfen mit zahlreichen bürokratischen Vorschriften, langen Verfahren und einer großen Papierflut. Das soll sich grundlegend ändern. Ziel ist es, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu senken. Konkret ist geplant, gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen grundsätzlich aufzuheben. Sollte ein Ministerium eine Berichtspflicht jedoch weiter als notwendig ansehen, muss es dies explizit begründen.
Das bedeutet eine sogenannte Beweislastumkehr: Es muss nicht mehr begründet werden, wenn man Bürokratie abschaffen, sondern wenn man sie beibehalten will. Dazu will die Bundesregierung ein Berichtsentlastungsgesetz auf den Weg bringen. Eine weitere Erleichterung ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Das bedeutet: Entscheidet eine Behörde künftig in bestimmten Fällen nicht innerhalb einer festgelegten Frist, gilt ein Antrag als genehmigt. Nicht Unternehmen müssen auf die Verwaltung warten, sondern der Staat muss liefern.
Das Infrastrukturzukunftsgesetz (IZG), ist ein großes Vorhaben aus der Modernisierungsagenda, das wichtige und notwendige Vorhaben umsetzt um die Staatsmodernisierung auf Bundesebene bei einzelnen Vorhaben voranzutreiben. Damit Mittel für eine funktionierende und moderne Infrastruktur in unserem Land schnell wirksam werden, braucht es zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Das Infrastrukturgesetz verkürzt langwierige Verfahren und ermöglicht schnelleres, pragmatisches und unbürokratisches Bauen. Die Bundesregierung investiert so viel wie noch nie in wichtige Verkehrsprojekte, um Versäumnisse aus der Vergangenheit zu korrigieren: Bis 2029 fließen etwa 169 Milliarden Euro in die Sanierung kaputter Straßen, überlasteter Schienenwege, maroder Brücken und sanierungsbedürftiger Wasserstraßen.
Mit den bei der gemeinsamen Konferenz von Bund und Ländern vereinbarten Beschlüssen ist die Staatsmodernisierung nicht abgeschlossen – im Gegenteil. Auch zukünftig werden Bund und Länder bei der Umsetzung weiterer Maßnahmen der Staatsmodernisierung fokussiert und effektiv zusammenarbeiten. Die Modernisierung des Staates wird ein jahrelanger und gemeinsamer Prozess.
Im Rahmen des Vorhabens der Bundesregierung zur Staatsmodernisierung wurde das sogenannte Entlastungskabinett ins Leben gerufen. Ziel des Entlastungskabinetts ist es, die Wirkungen und Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft darzustellen und zu beziffern. Nur wenn greifbar gemacht werden kann, was bereits erreicht wurde, kann der eingeschlagene Kurs des Bürokratierückbaus weitergegangen werden.
Das zweite Entlastungskabinett macht nochmal deutlich: Erste Entlastungen wirken. Seit dem ersten Entlastungskabinett im November 2025 sind Entlastungen in Höhe von etwa zehn Milliarden Euro für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen beschlossen worden. Allein in den letzten Wochen wurden Maßnahmen mit Entlastungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro verabschiedet. Dazu gehören beispielsweise der Abbau von Hürden beim Ausbau von Telekommunikationsnetzen und Glasfaser, die Kostensenkung beim Erwerb des Führerscheins, mehr Energieeffizienz und weniger Bürokratie für Unternehmen sowie ein schnellerer und einfacherer Wohnungsbau.
In der Kabinettssitzung am 15. Juli 2026 wurden weitere Entlastungen in Höhe von rund 600 Millionen Euro beschlossen. Ein Schwerpunkt lag bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es soll künftig die elektronische Überweisung geben, Befunde und Arztbriefe sollen nur noch über einen sicheren digitalen Kommunikationsweg verschickt werden. Im Verkehrsbereich gibt es weniger Bürokratie sowie eine Lockerung beim LKW-Fahrverbot, das künftig nur noch an Sonntagen und bundesweit einheitlichen Feiertagen gelten soll.
Zudem plant die Bundesregierung weitere wichtige Maßnahmen: Dazu zählt unter anderem die Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten (Berichtsentlastungsgesetz). Künftig müssen die Behörden explizit begründen, wenn es eine Berichtspflicht geben soll. Zudem sollen Anträge in der Regel als genehmigt gelten, wenn eine Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Weitere Vereinfachungen soll es beim Bauen geben. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll es möglich sein, von gesetzlich nicht zwingenden Baustandards abzuweichen.