Der Digital Services Act und der Umgang mit Fake News

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Digital Services Act  Der Digital Services Act und der Umgang mit Fake News

Immer mehr Fake News verbreiten sich in den sozialen Medien. Der Digital Services Act stellt sich dem entgegen – er zielt auf ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld ab. Wie der Digital Services Act gegen Desinformation hilft, lesen Sie hier.  

2 Min. Lesedauer

Auf eine Handy-Display ist eine europäische Flagge und der Schriftzug "Europe Digital Services Act DSA" zu lesen.

Digital Services Act ist ein einheitliches gemeinsames Regelwerk für die gesamte Europäische Union. 

Foto: Getty Images/iStockphoto/Cristian Storto Fotografia

Gefälschte Bilder und Videos (Deepfakes) sowie Fake News in den sozialen Medien nehmen stark zu und sind schnell im Umlauf. Nicht zuletzt mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und dem Nahost-Krieg ist Desinformation häufiger geworden. Über Online-Plattformen werden außerdem auch illegale Inhalte wie Hassreden sowie terroristisches oder kinderpornografisches Material verbreitet. Damit Nutzerinnen und Nutzer vor illegalen Inhalten geschützt sind, stärkt der Digital Services Act  ihre Grundrechte. 

Große Online-Plattformen in der Pflicht

Der DSA gilt unter anderem für die sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen mit monatlich mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern in der Europäischen Union. Über diese Plattformen und Suchmaschinen verbreiten sich illegale Inhalte schnell. Die daraus resultierenden Schäden in der Gesellschaft sind besonders hoch. Wie hilft der DSA hier konkret? Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen durch den DSA für Beschwerden eine Kontaktstelle für Behörden sowie Nutzerinnen und Nutzer einrichten. Straftaten müssen sie melden. Ferner gelten Transparenzvorgaben in Bezug auf zum Beispiel Werbung oder inhaltliche Moderationsentscheidungen. Das heißt, Nutzerinnen und Nutzer erhalten beispielsweise mehr Informationen darüber, ob und warum eine Werbung speziell auf sie abzielt. 

Des Weiteren müssen die Anbieter analysieren, welche Risiken im Zusammenhang mit illegalen Inhalten bestehen: Gibt es Gefahren für die Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Medienfreiheit und Pluralismus? Können Inhalte diskriminieren? Ist der Verbraucherschutz gewährleistet? Bestehen Risiken für Kinderrechte, die öffentliche Sicherheit oder Wahlprozesse? Genauer heißt das, dass Plattformen diese Risiken nicht nur ermitteln und der EU-Kommission mitteilen, sondern auch Maßnahmen dagegen ergreifen müssen. Diese Plattformen und Suchmaschinen müssen eine interne Compliance-Funktion einrichten. Das heißt, diese stellt sicher, dass die identifizierten Risiken gemindert werden. Die EU-Kommission überprüft die Umsetzung des DSA durch die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen. 

Der Digital Services Act (DSA, deutsch: Gesetz über digitale Dienste) zielt auf ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld ab. Die Vorschriften im Gesetz über digitale Dienste sind ein einheitliches gemeinsames Regelwerk für die gesamte Europäische Union. Der DSA ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und gilt ab dem 17. Februar 2024. Die Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz auf den Weg gebracht, um die nationalen Vorschriften auf Bundes- und Länderebene an die neuen europarechtlichen Vorgaben anzupassen.