Energieintensive Unternehmen werden um 1,7 Milliarden Euro bei der Energie- und Stromsteuer entlastet – durch die Verlängerung des Spitzenausgleichs um ein Jahr.
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Unternehmen, die für ihr Geschäft viel Energie benötigen, leiden besonders unter steigenden Preisen. Deshalb soll der Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen bei der Energie- und Stromsteuer um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert werden. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 14. September 2022 beschlossen.
Rund 9.000 Unternehmen können damit um 1,7 Milliarden Euro entlastet werden. Unternehmen, die vom Spitzenausgleich profitieren, sollen Maßnahmen zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs ergreifen. So tragen sie selbst dazu bei, Kosten zu sparen und die Verantwortung für die Situation wird fair verteilt.
Darüber hinaus sollen die Preisbremsen für Strom und Gas auch für kleine und mittelständische Unternehmen sowie die Industrie greifen und dafür sorgen, dass sie nicht über Gebühr belastet werden.