Überprüfungsmöglichkeit auf Stasi-Tätigkeit wird verlängert

Bundeskabinett Überprüfungsmöglichkeit auf Stasi-Tätigkeit wird verlängert

Immer noch werden zahlreiche Überprüfungsanträge auf Stasi-Tätigkeit gestellt. Deshalb hat das Bundeskabinett beschlossen, die Möglichkeit zur Überprüfung bestimmter Personengruppen bis Ende 2030 zu verlängern. "Damit stärken wir nachhaltig die weitere Aufarbeitung des SED-Unrechts", erklärte Staatsministerin Grütters.

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Nach bisheriger Rechtslage sollte die Frist am 31. Dezember 2019 enden. Die jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesnovelle sieht vor, die Möglichkeit zur Überprüfung unter anderem von Personen im öffentlichen Dienst und von Mandatsträgern auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern.

Vorgelegt wurde der Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG) von der Beauftragten für Kultur und Medien.

Aufarbeitung des SED-Unrechts gestärkt

Nach wie vor werden zahlreiche Überprüfungsanträge gestellt. Dies sei ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass der gesellschaftliche Wunsch nach Transparenz über eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst auch fast 30 Jahre nach dem Ende der DDR weiter anhalte, erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

"Mit dem Gesetzentwurf stärkt die Bundesregierung auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in öffentliche Institutionen und in die Integrität von Personen, die in politisch oder gesellschaftlich herausgehobenen Positionen tätig sind“, so Grütters weiter.