Bundeskabinett will Überprüfungsmöglichkeit auf Stasi-Tätigkeit bis 2030 verlängern – Grütters: „Gesetzentwurf stärkt Vertrauen in öffentliche Institutionen“

Bundeskabinett will Überprüfungsmöglichkeit auf Stasi-Tätigkeit bis 2030 verlängern – Grütters: „Gesetzentwurf stärkt Vertrauen in öffentliche Institutionen“

  • Pressemitteilung 160
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Das Bundeskabinett hat heute dem von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG) zugestimmt. Darin soll die Überprüfungsmöglichkeit bestimmter Personengruppen unter anderem des öffentlichen Dienstes und von Mandatsträgern auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Nach bisheriger Rechtslage sollte die Überprüfung am 31. Dezember 2019 enden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagte: „Viele Menschen, die von der Staatssicherheit der DDR ausgespäht, verfolgt und oftmals schweren Repressionen ausgesetzt wurden, leiden bis heute unter den Folgen. Nicht zuletzt aus Respekt vor diesen Opfern der SED-Diktatur ist eine Überprüfung möglicher inoffizieller Mitarbeiter weiterhin notwendig und wichtig. Damit stärken wir nachhaltig die weitere Aufarbeitung des SED-Unrechts.“

Grütters weiter: „Nach wie vor werden zahlreiche Überprüfungsanträge gestellt. Das ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass der gesellschaftliche Wunsch nach Transparenz über eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst auch fast 30 Jahre nach dem Ende der DDR weiter anhält. Mit dem Gesetzentwurf stärkt die Bundesregierung auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in öffentliche Institutionen und in die Integrität von Personen, die in politisch oder gesellschaftlich herausgehobenen Positionen tätig sind.“

Mit dem von der BKM vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (StUG) wird eine wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt.

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