Neue Förderrichtlinien Sportstättenbau
Für erfolgreiche Leistungen im Spitzensport braucht es optimale Trainingsstätten. Deshalb fördert das Bundeskanzleramt mit der „Infrastruktur-Offensive-Spitzensport“ Baumaßnahmen für den Spitzensport.
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Für erfolgreiche Leistungen im Spitzensport braucht es optimale Trainingsstätten. Deshalb fördert das Bundeskanzleramt mit der „Infrastruktur-Offensive-Spitzensport“ Baumaßnahmen für den Spitzensport.
Foto: Christian Heilwagen, ZV TWZ
Damit stärkt der Bund gezielt die Trainingsstätten der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in Deutschland – und schafft so die Grundlage für sportliche Erfolge auf internationalem Top-Niveau. Gefördert werden:
- Olympiastützpunkte (OSP)
- Bundesstützpunkte (BSP)
- das Olympische und Paralympische Trainingszentrum Kienbaum (KOPT)
- das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES)
- das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT).
150 Millionen Euro zusätzliche Mittel
Mit dem Bundeshaushalt 2026 werden zusätzlich 150 Millionen Euro für Investitionen in die Spitzensportinfrastruktur bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“.
„Es ist mehr als erfreulich, dass der Deutsche Bundestag mit dem Bundeshaushalt 2026 zentrale Weichen zur Stärkung der Sportstätten in unserem Land gestellt hat“, erklärte Staatsministerin Dr. Schenderlein. „Erfolge im Spitzensport entstehen nicht zufällig – sie brauchen Training, Leidenschaft und die richtigen Bedingungen. Mit der Infrastruktur-Offensive Spitzensport schaffen wir das Fundament für künftige Spitzenleistungen.“
Neue Förderrichtlinie
Zum 1. Januar 2026 ist zudem eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau), mit der zugleich die Förderkonditionen spürbar verbessert werden. Um den Investitionsstau abzubauen, wird die Förderquote für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Bundesstützpunkten von bisher 30 auf 45 Prozent erhöht.