Fragen und Antworten
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Das Zentrum für Safe Sport (ZfSS) ist eine unabhängige Einrichtung zum Schutz vor interpersonaler Gewalt im organisierten Sport in Deutschland. Das ZfSS unterstützt Sportorganisationen insbesondere bei der Durchführung von Untersuchungs-, Disziplinar- und Mediationsverfahren. Hierfür stellt das Zentrum unabhängige Verfahrensstrukturen und einheitliche Verfahrensstandards bereit.
Ein Tätigwerden des ZfSS setzt voraus, dass die betreffende Sportorganisation ihre Disziplinargewalt auf das Zentrum übertragen hat und eine beschuldigte Person an den maßgeblichen Safe Sport Code (SSC) der betreffenden Sportorganisation gebunden ist.
Das Angebot richtet sich zunächst an den Spitzensport. Eine spätere Öffnung für weitere Bereiche des organisierten Sports ist grundsätzlich vorgesehen.
Der Schutz vor interpersonaler Gewalt im Sport ist eine gemeinsame Aufgabe von Sport, Staat und Gesellschaft. Um diesen Schutz weiter zu stärken und unabhängige Verfahren zu ermöglichen, haben Bund und Länder den schrittweisen Aufbau des ZfSS beschlossen.
Der Gründung des ZfSS ging ein breit angelegter Stakeholderprozess voraus, den das Bundesministerium des Innern und für Heimat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Sport, Wissenschaft, Betroffenenvertretungen und weiteren Fachkreisen durchgeführt hat.
Die Aufgaben des ZfSS konzentrieren sich zunächst auf den Bereich der Intervention. Perspektivisch sieht die Satzung des ZfSS darüber hinaus auch Aufgaben in den Bereichen Prävention und Aufarbeitung vor.
Das ZfSS ist als eingetragener Verein mit Sitz in Kassel organisiert. Gründungsmitglieder sind der Bund und die Länder. Zu den Organen des Vereins gehören der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Safe Sport-Rat, dem Vertreterinnen und Vertreter des organisierten Sports sowie von Betroffenen- und Interessenvertretungen angehören.
Natürliche und juristische Personen, die sich mit den Werten und Zielen des ZfSS identifizieren, können Fördermitglieder des ZfSS werden.
Für die Durchführung von Verfahren verfügt das ZfSS über unabhängige Verfahrensgremien. Die Meldestelle nimmt Hinweise zu möglichen Verstößen entgegen. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager bearbeiten diese Hinweise bis zur Abgabe an die Untersuchungskommission und administrieren das Verfahren bis zur abschließenden Entscheidung. Die Untersuchungskommission ist verantwortlich für die unabhängige und weisungsfreie Untersuchung möglicher Verstöße. Die Safe Sport Kammer führt das Disziplinarverfahren durch.
Das ZfSS und die Ansprechstelle Safe Sport e.V. haben unterschiedliche Aufgabenbereiche. Während die Ansprechstelle Safe Sport e.V. Betroffenen von interpersonaler Gewalt im Sport eine betroffenenzentrierte psychologische und/oder juristische Erstberatung anbietet, führt das ZfSS unabhängige und überparteiliche Untersuchungs- und Disziplinarverfahren durch. Beide Einrichtungen agieren daher getrennt voneinander. Und haben ihre jeweilige Rolle und Berechtigung.
Das Verfahren richtet sich nach der Verfahrensordnung des ZfSS. Ausgangspunkt jedes Verfahrens ist eine Meldung über einen möglichen Verstoß gegen den SSC. Meldungen können anonym oder namentlich erfolgen.
Zunächst prüft das Zentrum, ob der gemeldete Sachverhalt in seine Zuständigkeit fällt und ob ausreichende Anhaltspunkte für die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens vorliegen. Besteht ein entsprechender Anfangsverdacht, übernimmt die Untersuchungskommission die Sachverhaltsaufklärung. Die Untersuchungskommission ermittelt sowohl belastende als auch entlastende Umstände und kann – soweit erforderlich – vorläufige Schutzmaßnahmen beantragen.
Kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass ein möglicher Verstoß gegen den Safe Sport Code vorliegt, wird der Fall an die Safe Sport Kammer übergeben. Diese entscheidet im Rahmen eines Disziplinarverfahrens auf Grundlage des SSC über mögliche Sanktionen bzw. Auflagen. Entscheidungen des ZfSS können vor einer unabhängigen Rechtsmittelinstanz überprüft werden. Die Umsetzung der Entscheidungen des ZfSS erfolgt anschließend durch die jeweilige Sportorganisation.
Während des gesamten Verfahrens gelten rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze. Hierzu gehören insbesondere die Unabhängigkeit der Untersuchungskommission sowie der Safe Sport-Kammer, die Wahrung der Rechte der Verfahrensbeteiligten sowie der Schutz und die Vertraulichkeit personenbezogener Informationen.
Der Safe Sport Code (SSC) für den organisierten Sport bildet die materiellrechtliche Grundlage für die Entscheidungen des ZfSS. Dieser untersagt interpersonale Gewalt in allen Erscheinungsformen – physisch, psychisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung – auch unterhalb der strafrechtlichen Schwelle. Die Landessportbünde haben zudem gemeinsame Verhaltensrichtlinien als Anlage zum SSC erarbeitet. Hierbei handelt es sich um individuell anpassbare Wohlverhaltensregeln bezogen auf die jeweilige Sportorganisation, die Indizwirkung für Verstöße gegen den SSC haben können.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) stellt das sportartübergreifende Musterregelwerk allen Verbänden und Vereinen im organisierten Sport zur Verfügung und verantwortet seine Evaluierung und Weiterentwicklung.
Für die Entwicklungs- und Aufbauphase des ZfSS sowie die Finanzierung der Ansprechstelle des Safe Sport e.V. sind im Haushalt 2026 2,81 Mio. € vorgesehen. Die finanziellen Mittel werden in erster Linie für den organisatorischen Aufbau des ZfSS benötigt. Im Haushaltsjahr 2027 sind für den Betrieb des ZfSS 5 Mio. € vorgesehen.
Kooperierende Sportorganisationen werden zudem über eine Grundgebühr, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betreffenden Sportorganisation orientiert, an den Kosten des ZfSS beteiligt. Die Kosten eines Disziplinarverfahrens können unter bestimmten Voraussetzungen den Verfahrensbeteiligten auferlegt werden.
Mit der Gründung beginnt zunächst die organisatorische Aufbauphase des Zentrums. In den kommenden Monaten werden die Geschäftsstelle aufgebaut, die unabhängigen Verfahrensgremien besetzt sowie die weiteren rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für den Regelbetrieb geschaffen. Parallel werden Kooperationen mit Sportorganisationen vorbereitet.
Nach Abschluss der Aufbauphase soll das Zentrum 2027 schrittweise seine operative Tätigkeit aufnehmen und erste Untersuchungs-, Disziplinar- und Mediationsverfahren für kooperierende Sportorganisationen durchführen.