Bund entlastet Länder und Kommunen

Integration und Kosten der Unterkunft Bund entlastet Länder und Kommunen

Der Bund beteiligt sich auch in den nächsten zwei Jahren an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und fördert die bessere Personalausstattung der Justiz. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag nun gebilligt.

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Jugendliche in einem Unterrichtsraum

Jugendliche in einem Integrationskurs: Der Bund beteiligt sich an den Kosten.

Foto: Köhler/photothek.net

Der Bund will die Kommunen weitere zwei Jahre lang vollständig von den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asylbewerber und Schutzbedürftige entlasten. Jeweils 1,8 Milliarden Euro sieht das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen für die Jahre 2020 und 2021 vor.

Zudem stellt der Bund den Ländern für 2020 eine Integrationspauschale in Höhe von 700 Millionen Euro und für 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung.

Bessere Personalausstattung der Justiz

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am 31. Januar 2019 den "Pakt für den Rechtsstaat" beschlossen. Darin verpflichteten sich die Länder, bis Ende 2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu schaffen und zu besetzen. Über eine Anhebung des Umsatzsteueranteils der Länder stellt der Bund dazu Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro zur Verfügung.