Zusätzliche Milliardenhilfen für den ÖPNV

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Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Zusätzliche Milliardenhilfen für den ÖPNV

Der Aus- und Neubau des öffentlichen Nahverkehrs ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Verkehrswende. Um dringende Investitionen anzukurbeln, hat die Bundesregierung ein Milliardenpaket beschlossen - ein wichtiger Beitrag zu mehr Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lebensqualität in den Städten.

1 Min. Lesedauer

Eine Straßenbahn auf Schienen neben einer Fahrzeugkolonne auf einer mehrspurigen Straße.

Mit dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs legt die Bundesregierung wichtige Weichen zum Erreichen der Klimaschutzziele.

Foto: imago images / Rupert Oberhäuser

Auf Grundlage der Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm werden die Bundesfinanzhilfen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) aufgestockt: von derzeit 332 Millionen Euro auf etwa 665 Millionen Euro im Jahr 2020 und auf eine Milliarde Euro ab 2021. Eine weitere Erhöhung ist 2025 auf dann zwei Milliarden Euro vorgesehen. Ab 2026 steigt dieser Betrag erneut um 1,8 Prozent jährlich.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Was wird gefördert?

Die Fördergelder fließen in:

  • Die Grunderneuerung von bestehenden ÖPNV-Anlagen (sogenannte "Bestandssanierung"). Die Sicherstellung des weiteren Betriebs bestehender Anlagen ist wichtig für einen attraktiven ÖPNV und leistet einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lebensqualität in den Städten.
  • Den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV - darunter von Straßenbahnen und U-Bahnen.
  • Den Aus- und Neubau von Umsteigeanlagen zum schienengebundenen ÖPNV in kommunaler Baulast - vorausgesetzt, diese stellen Ladestationen für Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben bereit.

Was sind die wichtigsten Eckpunkte der GVFG-Novelle?

  • Der Fördersatz des Bundes wird von 60 auf 75 Prozent erhöht, sofern eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt. Die restlichen Mittel sind wie bisher gemeinsam von Bund und Ländern zu finanzieren.
  • Vorhaben werden künftig ab einer Größenordnung von 30 Millionen Euro statt bisher 50 Millionen Euro gefördert - in Einzelfällen wird die Grenze sogar bis auf zehn Millionen Euro gesenkt. Dadurch können die Mittel für wirksame Projekte mit kleinerem Volumen eingesetzt werden, sodass noch mehr Bürgerinnen und Bürger direkt davon profitieren.
  • Die Novelle beinhaltet außerdem Erleichterungen zur Darlegung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens.

Durch die Grundgesetzänderung vom 28.03.2019 (Art. 125c GG) besteht die Möglichkeit, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu ändern und die Finanzierungspartnerschaft des Bundes für einen attraktiven ÖPNV neu zu verankern.