Mehr Mittel für attraktiven Nahverkehr

Mobilität Mehr Mittel für attraktiven Nahverkehr

Der ÖPNV ist eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge und ermöglicht klimafreundliche Mobilität. Die Bundesregierung möchte die Länder deshalb verstärkt bei der Finanzierung des Nahverkehrs unterstützen. Die Erhöhung der "Regionalisierungsmittel" ist ein weiteres Vorhaben aus dem Klimapaket.  

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In einem Bahnhof stehen zwei Regionalzüge.

Leistet wichtigen Beitrag für klimafreundliche Mobilität: Der Nahverkehr in Deutschland.

Foto: imago images/Rüdiger Wölk

Durch diese zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel haben die Länder die Möglichkeit, mehr öffentlichen Personennahverkehr zu bestellen, ihn attraktiver zu gestalten und dadurch die Fahrgastzahlen zu erhöhen. "Regionalisierungsmittel" stehen dabei vorrangig für die Unterstützung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zur Verfügung. 

In diesem Jahr beträgt diese finanzielle Unterstützung der Länder rund 8,65 Milliarden Euro. Die bislang für 2020 vorgesehene Erhöhung auf 8,8 Milliarden Euro wird nun um weitere 150 Millionen Euro aufgestockt. 

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es ist rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Bis 2031 über 5 Milliarden Euro zusätzlich

Unter Berücksichtigung der Dynamisierung dieser Erhöhung und einer erneuten Aufstockung um weitere 150 Millionen Euro belaufen sich die zusätzlichen Mittel 2021 bereits auf 302,7 Millionen Euro, 2022 auf 308,1 Millionen Euro und 2023 auf circa 463,7 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2024 greift die bestehende Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent. Insgesamt erhöhen sich damit die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um circa 5,2 Milliarden Euro. 

Die Verteilung der Mittel auf die Bundesländer erfolgt nach einem Schlüssel, der auch bislang schon zur Anwendung kam. 

Den Ländern steht gemäß Artikel 106a Grundgesetz für den öffentlichen Personennahverkehr ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Näheres regelt das "Regionalisierungsgesetz", das im Zuge der Bahnreform zum 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz ist die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die Bundesländer übergegangen. Diese sollen die "Regionalisierungsmittel" insbesondere für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs verwenden.