Gute Finanzlage bringt Rentenplus

Rentenversicherungsbericht Gute Finanzlage bringt Rentenplus

Der gesetzlichen Alterssicherung geht es gut. Das zeigt der aktuelle Bericht der Bundesregierung über die Finanzentwicklung der Rentenversicherung, den das Kabinett beschlossen hat. Wegen der guten Lohnentwicklung ist auch für 2019 eine deutliche Rentenerhöhung zu erwarten.

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Die gesetzliche Alterssicherung profitiert vor allem von der weiterhin guten Entwicklung am Arbeitsmarkt.

Die gesetzliche Alterssicherung profitiert von der weiterhin guten Entwicklung am Arbeitsmarkt.

Foto: Bundesregierung

Zum 1. Juli 2019 können die Renten um mehr als drei Prozent steigen. Das geht aus dem aktuellen Rentenversicherungsbericht 2018 hervor. Die gesetzliche Alterssicherung profitiert vor allem von der erfreulichen und weiterhin guten Lage am Arbeitsmarkt. Die Beitragseinnahmen sind nochmals erheblich gestiegen. Nach den Modellrechnungen des Berichts können die Renten ab dem kommenden Jahr bis 2032 um insgesamt 38 Prozent steigen.

Rentenpaket prägt finanzielle Entwicklung

Die Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in den kommenden Jahren ist maßgeblich vom kürzlich beschlossenen Rentenpaket geprägt. Es sieht bis 2025 ein konstantes Sicherungsniveau (Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt) von 48 Prozent vor. Derzeit liegt es bei 48,1 Prozent.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt nach den aktuellen Berechnungen bis einschließlich 2023 unverändert bei 18,6 Prozent. Mit dem Rentenpaket wird der Beitragssatz bis 2025 die Marke von 20 Prozent nicht überschreiten.

Nach den Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts, die vom derzeit geltenden Recht ausgehen, würde im Jahr 2032 das Sicherungsniveau voraussichtlich 44,9 Prozent, der Beitragssatz 22,5 Prozent betragen.

Renten werden ab 2025 einheitlich berechnet

Zum 1. Juli 2019 wird der Rentenwert-Ost zum zweiten Mal angeglichen - von derzeit 95,8 Prozent auf 96,5 Prozent des Westwertes. In den Folgejahren steigt der Wert weiter um jeweils 0,7 Prozent-Punkte an. Zum 1. Juli 2024 erreicht der Rentenwert-Ost 100 Prozent des Rentenwerts-West.

Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz sieht jedoch eine Vergleichsprüfung vor. Die Rentenangleichung folgt danach der tatsächlichen Lohnentwicklung in Ostdeutschland, wenn die Rentenanpassung dadurch höher ausfällt als nach den festen Angleichungsschritten vorgesehen.

Zahl der älteren Beschäftigten steigt

Die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen ist kontinuierlich gestiegen. Derzeit liegt sie in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen bei 58 Prozent. Insgesamt 2,1 Millionen Menschen dieser Altersgruppe sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das geht aus dem Dritten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre hervor.

Die soziale und wirtschaftliche Situation der älteren Beschäftigten hat sich weiter verbessert. Entscheidend dafür ist, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer guten und sicheren Arbeit nachgehen. Ein längeres Erwerbsleben ist für die Beschäftigten eine Chance auf mehr Wohlstand und Teilhabe. Angesichts älter werdender Belegschaften und drohender Engpässe bei Fachkräften werden die Fähigkeiten und Potenziale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend geschätzt.

Die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre bis zum Jahr 2031 schafft Planungssicherheit und verhindert, dass Beschäftigte und Unternehmen überfordert werden.