Das neue Rentenpaket der Bundesregierung steht: Stabiles Rentenniveau, stabiler Beitrag sowie Verbesserungen bei Mütter- und Erwerbsminderungsrente. Zudem werden Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen entlastet. Seit 1. Januar 2019 profitieren alle Generationen von einer verlässlichen und soliden Alterssicherung.
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Die Menschen in Deutschland müssen sich auf eine angemessene Alterssicherung verlassen können. Mit dem Gesetz zur Verbesserung und Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Alterssicherung auch künftig tragfähig, solide und belastbar bleibt.
"Den sozialen Zusammenhalt zu sichern durch eine verlässliche Altersversorgung, ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Deshalb ist es ein guter Tag für die soziale Sicherheit und den Zusammenhalt unseres Volkes", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Bundestag.
Das Rentenniveau wird bis 2025 bei 48 Prozent stabil gehalten. Davon profitieren nicht nur die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner von heute. Auch den Beschäftigten, die zukünftig in Rente gehen, kommt das zugute.
Zudem werden die jüngeren Generationen entlastet. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wird 20 Prozent bis 2025 nicht übersteigen.
Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, werden besser abgesichert. Sie bekommen zukünftig ein halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich angerechnet. Insgesamt kommen sie damit auf zweieinhalb Jahre pro Kind.
Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, werden künftig besser abgesichert. Erwerbsgeminderte werden bei der Rente so gestellt, als ob sie deutlich länger weitergearbeitet hätten.
2019 wird die Zurechnungszeit für den Renteneintritt in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie dann schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert.
Wer nur ein geringes monatliches Arbeitsentgelt bekommt, wird bei den Sozialbeiträgen noch stärker entlastet. Der sogenannte Übergangsbereich wird ausgeweitet - also das Arbeitsentgelt, ab dem Sozialbeiträge zu zahlen sind. Künftig zahlen Midi-Jobber bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Zudem wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.
Für die langfristige Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Bundesregierung bereits im Mai die Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" eingesetzt. Ziel ist es, die soziale Sicherheit für alle Generationen auch zukünftig verlässlich auszugestalten. Die Kommission wird bis Frühjahr 2020 Vorschläge entwickeln, wie die Alterssicherung auch nach 2025 leistungs- und tragfähig bleibt. Sie hat ihre Arbeit am 6. Juni 2018 aufgenommen.