Internationaler Tag der Kinderrechte
Jedes Kind hat Rechte - unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religionszugehörigkeit. Das besagt die Kinderrechtskonvention, die die Vereinten Nationen heute vor 30 Jahren verabschiedet haben. Die Bundesregierung macht sich dafür stark, dass alle Kinder in Deutschland gleiche Chancen haben und sich frei entwickeln können.
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Familien sollen finanziell entlastet, Kinderarmut bekämpft, Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern gestärkt werden. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Kinder- und Jugendhilfe weiter zu entwickeln und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Aktuell arbeitet der Bund zudem daran, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Die Ziele im Einzelnen:
Die Bundesregierung unterstützt Familien mit einer Vielzahl an finanziellen Leistungen. Denn: Kinder und ihre Familien benötigen wirtschaftliche Stabilität.
- Kindergeld: Eltern erhalten für jedes ihrer Kinder Kindergeld - unabhängig von ihrem Einkommen. Für das erste und zweite Kind gibt es monatlich 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind 235 Euro. Kindergeld gilt grundsätzlich für alle Kinder zum 18. beziehungsweise für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Um Familien weiter zu entlasten, erhöht der Bund das Kindergeld 2021 um 15 Euro, gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend.
- Elterngeld: Das Elterngeld leistet einen wichtigen Beitrag, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld in Höhe von bis zu 1.800 Euro pro Monat zu. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. Wer während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchte, für den ist ElterngeldPlus gedacht: Hier gibt es zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich - bei doppelter Laufzeit. In diesem Jahr hat die Bundesregierung 6,86 Milliarden Euro für das Elterngeld vorgesehen.
Neben Kindergeld und Elterngeld gibt es noch zahlreiche weitere Leistungen für Familien. So profitieren gesetzlich versicherte Familien zum Beispiel von der beitragsfreien Mitversicherung ihrer Kinder in der Krankenkasse; für Alleinerziehende gibt es einen Entlastungsbeitrag.
- Kinderzuschlag: Eine wichtige Rolle beim Kampf gegen Kinderarmut spielt der Kinderzuschlag. Dieser steht Eltern zusätzlich zum Kindergeld zu, wenn sie nicht genug Einkommen haben, um für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat die Bundesregierung den Kinderzuschlag erhöht und gleichzeitig einfacher gestaltet. Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt und beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind. Im Haushalt 2019 sind dafür 575 Millionen Euro vorgesehen - und damit 185 Millionen Euro mehr als 2018.
- Unterhaltsvorschusses: Besonders Alleinerziehende sind von Armut bedroht. Mit dem Unterhaltsvorschuss unterstützt der Bund Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist vom Mindestunterhalt abhängig, der sich wiederum nach dem Existenzminimum des Kindes berechnet. Seit Juli 2017 gilt der Unterhaltsvorschuss auch für Kinder bis 18 Jahre.
- Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau und Ganztagsausbau: Das Armutsrisiko von Kindern ist nachweislich dann am geringsten, wenn beide Eltern arbeiten gehen und sich Erwerbs- und Familienarbeit nach ihren Vorstellungen aufteilen können. Das Elterngeld leistet hier einen wichtigen Beitrag. Parallel dazu investiert die Bundesregierung seit gut zehn Jahren in den Ausbau der Kita-Plätze, damit beide Elternteile auch tatsächlich arbeiten können. Mit dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau fließen in diesem Jahr 300 Millionen Euro in zusätzliche Kita-Plätze. Zudem treibt die Bundesregierung den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder voran: Für 2020 und 2021 sieht sie insgesamt zwei Milliarden Euro für den Ganztagsausbau vor.
Der Grundstein für eine gute Bildung wird bereits im Vorschulalter gelegt. Umso wichtiger ist es, die Qualität der Kindertagesbetreuung in Deutschland weiter auszubauen.
- Gute-Kita-Gesetz: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualität der frühen Bildung dauerhaft zu verbessern und Familien mit geringem Einkommen zu entlasten. Dafür unterstützt sie die Länder im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro.
- Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Für eine gute frühkindliche Bildung und Betreuung braucht es qualifizierte und motivierte Fachkräfte. Um junge Menschen für den Erzieherberuf zu gewinnen und zu halten, stellt das Bundesfamilienministerium im Rahmen des Bundesprogramms "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" bis 2022 Ländern und Einrichtungen vor Ort rund 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Alle Kinder und Jugendlichen sollen die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ihre Fähigkeiten zu entwickeln - unabhängig vom Einkommen der Eltern.
- Bildungs- und Teilhabepaket: Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt die Bundesregierung einkommensschwache Familien und übernimmt beispielsweise ganz oder teilweise die Kosten für den Tagesausflug, das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita oder den Mitgliedsbeitrag im Sportverein. Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat die Bundesregierung die Leistungen für das Bildungspaket noch einmal verbessert und stellt nun für den persönlichen Schulbedarf beispielsweise 150 Euro pro Schuljahr zur Verfügung. Bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren von dem Bildungs- und Teilhabepaket.
- Kindergrundrecht: Um die Rechte von Kindern weiter zu stärken, will die Bundesregierung die Kinderrechte im Grundgesetz verankern und so ein Kindergrundrecht schaffen. Das ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Über die genaue Ausgestaltung haben Bund und Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und im Oktober 2019 ihre Empfehlungen vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen wird nun ein Gesetzentwurf erarbeitet.
- Kinder- und Jugendhilfe: Darüber hinaus will die Bundesregierung die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, den Kinderschutz verbessern und Familien unterstützen. Ziel soll ein wirksames Hilfesystem sein, das die Familie stärkt und Kinder vor Gefährdungen schützt. Richtschnur ist dabei das Kindeswohl. Gewalt jeglicher Art - sowohl körperliche und sexuelle als auch seelische Gewalt - gegen Kinder und Jugendliche muss konsequent bekämpft werden.
Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention, verabschiedet. Die Kernbotschaft: Jedes Kind auf der Welt hat das Recht auf ein behütetes Aufwachsen, die Förderung seiner Entwicklung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 192 Staaten haben das Abkommen ratifiziert. In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit 1992. In Deutschland wird der Weltkindertag übrigens am 20. September gefeiert.