Recht auf gleiche Chancen für alle Kinder

Internationaler Tag der Kinderrechte Recht auf gleiche Chancen für alle Kinder

Jedes Kind hat Rechte - unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religionszugehörigkeit. Das besagt die Kinderrechtskonvention, die die Vereinten Nationen heute vor 30 Jahren verabschiedet haben. Die Bundesregierung macht sich dafür stark, dass alle Kinder in Deutschland gleiche Chancen haben und sich frei entwickeln können.

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Für möglichst hohe Chancengleichheit für Kinder investiert die Bunderegierung unter anderem in Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag und Kinderbetreuung.

Um eine möglichst hohe Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten, investiert die Bunderegierung in eine Reihe von Maßnahmen.

Foto: Bundesregierung

Familien sollen finanziell entlastet, Kinderarmut bekämpft, Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern gestärkt werden. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Kinder- und Jugendhilfe weiter zu entwickeln und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Aktuell arbeitet der Bund zudem daran, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Die Ziele im Einzelnen:

Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention, verabschiedet. Die Kernbotschaft: Jedes Kind auf der Welt hat das Recht auf ein behütetes Aufwachsen, die Förderung seiner Entwicklung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 192 Staaten haben das Abkommen ratifiziert. In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit 1992. In Deutschland wird der Weltkindertag übrigens am 20. September gefeiert.