Der Bund will gemeinsam mit den Ländern 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren finanzieren. Auch die Qualität der Betreuung soll sich verbessern. Ein entsprechendes Gesetz haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Bis 2020 stellt der Bund gut 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung.
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Bund und Länder wollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren finanzieren.
Foto: Judith Affolter
Mit dem Gesetz wird ein viertes Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020" aufgelegt. Es regelt die Finanzierung von 100.000 zusätzlichen Plätzen in Kitas, Kindergärten und bei Pflegeeltern.
Im Unterschied zu bisherigen Programmen umfasst das neue Investitionsprogramm nicht nur Plätze für unter dreijährige Kinder, sondern für alle Kinder bis zum Schuleintritt.
Der Bund stockt für den Ausbau der Betreuungsplätze das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau", das 2007 eingerichtet wurde, um gut 1,1 Milliarden Euro auf. Davon stehen in diesem Jahr 226 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 300 Millionen Euro. Parallel dazu haben Länder, Kommunen und sonstige Träger einen Eigenanteil von mindestens 46 Prozent zu leisten.
Der Ausbau und der Erhalt von Kinderbetreuungsplätzen ist grundsätzlich eine Aufgabe von Ländern und Kommunen. In Deutschland besteht jedoch nach wie vor Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren.
Die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen lag 2016 bei 32,7 Prozent. Laut einer Umfrage des Deutschen Jugendinstituts gab es 2015 jedoch einen Bedarf von 43,2 Prozent. Zudem werden zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder mit Fluchthintergrund gebraucht, was für die Städte und Gemeinden bei ihren Planungen nicht vorhersehbar war.
Hier besteht besonders dringlicher Bedarf an weiteren Plätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Der Bund unterstützt die Länder und Gemeinden deshalb durch weitere Finanzhilfen für Investitionen in zusätzliche Betreuungsplätze.
Über den quantitativen Ausbau hinaus soll mit dem Investitionsprogramm auch die Qualität der Betreuungsangebote vorangetrieben werden. Förderfähig sollen vor allem Investitionen sein, die der Bewegungsförderung, der Gesundheitsversorgung, der Umsetzung von Inklusion und der Familienorientierung dienen.
Seit 2007 hat der Bund für Investitionskosten zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder 3,28 Milliarden Euro bereitgestellt. Hinzu kommt eine Betriebskostenbeteiligung, die seit 2009 über einen Festbetrag zugunsten der Länder bei der Umsatzsteuerverteilung bereitgestellt wird. Diese Beteiligung beläuft sich im Zeitraum von 2009 bis 2018 auf 6,26 Milliarden Euro.
Außerdem nutzt der Bund finanzielle Spielräume im Bundeshaushalt. Sie ergeben sich durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018, um Länder und Kommunen bei der Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen.