Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, informieren und stärken

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Geöffneter Laptop an dem jemand arbeitet mit grafisch eingeblendeten Justizzeichen.

Fast 100 Vorhaben formuliert der Koalitionsvertrag, um die Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.

Foto: Getty Images/iStockphoto/anyaberkut

Mit dem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung umfassende Ziele gesetzt, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Viele Vorhaben konnten bereits umgesetzt werden, andere sind in Arbeit. 

Verbraucherschutz was ist das? Verbraucherschutz umfasst eine breite Palette der alltäglichen Geschäfte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dazu gehören der Wirtschafts- und Finanzbereich, Ernährung und Gesundheit bis hin zu Fahr- und Fluggastrechten. Angesichts von Digitalisierung und globaler Warenströme sind Verbraucherrechte nicht nur in Deutschland, sondern EU- und auch weltweit bedeutsam. Zudem wird das Nachhaltigkeitsprinzip mehr und mehr zum Nutzen der Verbraucher in der Konsumwelt verankert.

Verbraucherrechte in vielen Bereichen gestärkt

Im Oktober 2023 ist eine neue Klageform für Verbandsklagen, die sogenannte Abhilfeklage, in Kraft getreten. Durch sie sollen Verbraucherinnen und Verbraucher schneller zu ihrem Recht kommen. Sie erlaubt es Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise Ansprüche wegen Produktmängeln oder unzulässigen Preisklauseln einfacher geltend machen.

Die Digitalisierung der Justiz soll vorangetrieben werden – davon profitieren auch in hohem Maße die Bürgerinnen und Bürger. So soll etwa die digitale Kommunikation vereinfacht werden. Wer zum Beispiel über eine Internetwache eine Strafanzeige stellt, kann den Strafantrag gleich digital miterledigen. Ebenso soll die digitale Kommunikation zwischen Mandanten, Anwaltschaft und Gerichten weiter erleichtert werden.

Mehr Transparenz beim Scoring: Die Bundesregierung hat neue Regeln beschlossen, die Licht in die Praxis des Scorings bringen – etwa bei Schufa-Auskünften. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Scorewert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Scorewert hat. Auch einer möglichen Diskriminierung durch Scoring sollen Riegel vorgeschoben werden.

Was ist Scoring? Um das Risiko von Zahlungsausfällen bei Onlinebestellungen einzuschätzen, lassen die Firmen oft Wirtschaftsauskunfteien die Bonitätsrisiken der jeweiligen Kundinnen und Kunden berechnen. Diese Praxis nennt sich Scoring. Scoring erfolgt auf Basis von großen Datenmengen über die betroffenen Personen. Die Berechnung und die darauf aufbauenden Entscheidungen werden zunehmend automatisiert getroffen.

Auf deutsche Initiative hin wird auf EU-Ebene ein verpflichtender elektronischer Widerrufsbutton für alle Fernabsatzverträge eingeführt. Der Button soll ab 2026 dafür sorgen, dass der Widerruf eines online abgeschlossenen Vertrages genauso einfach ist, wie zuvor der Vertragsabschluss. Durch Drücken des Buttons sollen Verbraucher die Verträge  wirksam widerrufen können.

Die zunehmende Digitalisierung betrifft alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Lesen Sie, welche Maßnahmen auf EU-Ebene ergriffen wurden, um alle fit für den digitalen Wandel zu machen und zugleich Grundrechte zu sichern. Schlagworte sind: die KI-Verordnung, der Digital Service Act und der Digital Markets Act.

Förderung nachhaltigen Konsums

Mit dem angestrebten „Recht auf Reparatur“ werden Anreize für Reparaturen – etwa bei Staubsaugern, Kühlschränken oder Handys – gesetzt und der Verbraucher- und Ressourcenschutz gestärkt. Positiv wird sich zudem eine Regelung für angemessene Preise für Reparaturen und von Ersatzteilen auswirken. Zudem dürfen Hersteller zukünftig nicht mehr verhindern, dass gebrauchte Ersatzteile oder Ersatzteile von fremden Herstellern verwendet werden.

Durch neue EU-Ökodesign-Vorgaben und die Kennzeichnung des Energieverbrauchs für Smartphones und Tablets werden diese ab 2025 besser reparierbar sein. Auch Reparaturanleitungen und Ersatzteile müssen künftig vorgehalten werden. So müssen zum Beispiel die Akkus austauschbar sein.

Zur Förderung langlebiger Produkte will das Bundesumweltministerium ein neues Förderprogramm aufsetzen, das Reparatureinrichtungen wie zum Beispiel Repaircafés und Selbsthilfe-Werkstätten unterstützt. Das Programm soll im Verlauf des Jahres 2024 an den Start gehen.

Gesunde und umweltbewusste Ernährung

Immer mehr Menschen möchten sich gesund und nachhaltig ernähren – das zeigen viele Studien. Ziel der Bundesregierung ist es, dies zu unterstützen und die Bedingungen so zu gestalten, dass es allen gleichermaßen möglich ist – unabhängig vom Geldbeutel. Dafür hat die Bundesregierung eine Ernährungsstrategie beschlossen.

Verbraucherinnen und Verbraucher wollen zunehmend wissen, wie die Tiere gehalten wurden, deren Fleisch sie verzehren. Mit dem neuen staatlichen Tierhaltungskennzeichen wird hier Transparenz geschaffen. Es werden fünf Haltungsformen unterschieden – von „Bio“ bis „Stall“.

Mit neuen Regeln zur Herkunftskennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher nun auch bei unverpacktem Fleisch, etwa an der Ladentheke oder auf dem Wochenmarkt, erkennen aus welchem Land es stammt. Bisher war dies nur für verpacktes Fleisch anzugeben.

Förderung für bezahlbare und klimafreundliche Wohnungen

Die Förderungen für „Klimafreundlichen Wohnungsbau“ und „Wohneigentum für Familien“ laufen weiter. Bei der Förderung für Familien kann seit März 2024 auch eine längere Zinsbindungsfrist über 20 Jahre vereinbart werden. Im vorigen Jahr wurden mit rund zwei Milliarden Euro 46.000 Wohneinheiten gefördert.

Das Bundesbauministerium bereitet außerdem drei neue Förderprogramme vor, die in diesem Jahr starten sollen: Für klimafreundlichen Wohnungsbau im Niedrigpreissegment, für den Erwerb alter Gebäude und Wohnungen („Jung kauft Alt“) und zum Umbau von Büros und Läden in Wohnungen („Gewerbe zu Wohnen“).

Die Bundesregierung will gleichzeitig gegen sogeannte Schrottimmobilien vorgehen. Mit solchen Gebäuden wird in vielen Kommunen ein böses Spiel getrieben. Skrupellose Geschäftsleute ersteigern Problemhäuser. Anschließend bezahlen sie nicht das Gebot, kassieren aber die Mieten aus den bestehenden Mietverhältnissen.

Verbraucher gestalten Energie- und Wärmewende mit

Stichwort Wärmepumpen – was jetzt gilt: Ab 2024 müssen zunächst in Neubauten in Neubaugebieten Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für bestehende Gebäude gilt: Kaputte Heizungen können repariert werden, bei Heizungshavarie gibt es pragmatische Übergangslösungen.

Der Heizungstausch wird gefördert: Neue Aufträge für einen Heizungstausch können bereits seit Ende Dezember 2023 vergeben werden. Eigenheimbesitzer können seit Ende Februar 2024 Förderanträge bei der KfW stellen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften voraussichtlich ab Mai 2024.

Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung. Alle Städte und Gemeinden in Deutschland sollen eine lokale Wärmeplanung bekommen. Sie soll Bürger und Unternehmen darüber informieren, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten.

Zudem arbeitet die Bundesregierung an der Stärkung des Verbraucherschutzes im Fernwärmebereich, um insbesondere die Preistransparenz zu verbessern.

Kampf gegen Überschuldung

Auf EU-Ebene wurde mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie der Schutz vor Überschuldung deutlich verbessert, indem zum Beispiel auch sogenannte „buy now, pay later“-Angebote einbezogen wurden. Die Richtlinie ist bis November 2025 in nationales Recht umzusetzen.

Das Bundesumweltministerium fördert den Ausbau der Schuldnerberatung mit der ab diesem Jahr geltenden dauerhaften finanziellen Unterstützung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. in Höhe von jährlich 490.000 Euro.

Erfolgsprojekt Deutschlandticket

Das Deutschlandticket schreibt eine Erfolgsgeschichte: Im Oktober 2023 wurden mehr als zehn Millionen Deutschlandticket-Abos genutzt. Sehr viele Menschen konnten für den ÖPNV neu gewonnen werden.

Auf der Seite der Bundesregierung „Tipps für Verbraucher“ und im zweiwöchig erscheinenden Newsletter „Verbraucherschutz aktuell“ finden Verbraucherinnen und Verbraucher alle wichtigen aktuellen Regelungen sowie nützliche Tipps und Hintergrundinformationen.