Gesetze und Regelungen aktuell – November 2025
Die Weichen sind gestellt, damit Rekordinvestitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität erfolgen können. Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig besser vor Verschuldung geschützt. Gigabit-Netze können schneller und billiger ausgebaut werden.
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Grafik: Bundesregierung
Finanzen
Bundeshaushalt 2025 tritt rückwirkend in Kraft
Die Bundesregierung hat mit dem Bundeshaushalt für das Jahr 2025 die finanziellen Weichen für die Zukunft Deutschlands gestellt. Mit massiven Investitionen, Strukturreformen und einem klaren Konsolidierungskurs wird das Land sicherer, moderner und wettbewerbsfähiger. Der Bundeshaushalt 2025 wurde am 02.10.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt rückwirkend ab dem 01.01.2025.
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Investitionsoffensive für das ganze Land gestartet
Das von der Bundesregierung beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung. Die entsprechende Gesetzesgrundlage wurde am 02.10.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
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Digitales
Mehr Transparenz bei politischer Werbung
Eine Verordnung der EU gibt neue Regeln für die Transparenz und für die zielgruppenspezifische Ausrichtung – das sogenannte Targeting – politischer Werbung vor. Sie gilt ab dem 10. Oktober 2025 in der gesamten Europäischen Union. Bürgerinnen und Bürger sollen so bezahlte politische Werbung besser erkennen und von anderen Inhalten wie beispielsweise journalistischen Beiträgen oder politischen Meinungen, unterscheiden können. Die Bundesregierung stimmt aktuell noch einen Gesetzentwurf ab, der unter anderem festlegt, welche Stellen in Deutschland für die Durchsetzung der neuen Regelungen zuständig sind.
Weitere Informationen zu den neuen EU-Regeln bei politischer Werbung
Ausbau von Gigabit-Netzen wird schneller und billiger
Am 12. November 2025 tritt die Gigabitinfrastruktur-Verordnung der EU in Kraft. Sie enthält Neuregelungen, die dazu beitragen, den Aufbau von besonders leistungsstarken digitalen Netzen zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen. Dafür soll unter anderem bestehende Infrastruktur gemeinsam genutzt, Bauarbeiten besser koordiniert und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.
Weitere Informationen zur Gigabitinfrastruktur-Verordnung der EU
Inneres
Staatsangehörigkeit frühestens nach fünf Jahren
Die Bundesregierung hat das Staatsangehörigkeitsgesetz angepasst: Eine Einbürgerung ist frühestens nach fünf Jahren möglich. Sie wird wieder klar an eine nachhaltige Integration geknüpft. Die bisherige Möglichkeit einer sogenannten „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren entfällt.
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Schneller und einfacher bauen dank „Wohnungsbau-Turbo”
Städte und Gemeinden können künftig zügiger grünes Licht für den Wohnungsbau geben – auch ohne Bebauungsplan. So können schneller mehr bezahlbare Wohnungen entstehen.