Fragen und Antworten zum Bundeshaushalt 2025
Investitionen, Strukturreformen, Konsolidierung: Das sind die Prioritäten des Bundeshaushaltes 2025. Ziel ist es, die äußere und innere Sicherheit zu stärken, Deutschland zu modernisieren, wettbewerbsfähiger zu machen – und auch zu sparen.
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Bundesfinanzminister Klingbeil sprach im Deutschen Bundestag zum Bundeshaushalt 2025.
Foto: picture alliance/dpa/Pedersen
Die Bundesregierung hat die finanziellen Weichen für die Zukunft Deutschlands gestellt. Mit massiven Investitionen, Strukturreformen und einem klaren Konsolidierungskurs wird das Land sicherer, moderner und wettbewerbsfähiger.
Das Kabinett hat am 24. Juni den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Am 18. September hat der Bundestag den Haushalt verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26. September grünes Licht gegeben. Das Haushaltsgesetz 2025 wurde am 2. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Merz: Bei Wachstum und Modernisierung keine Zeit zu verlieren
Der Bundeskanzler betonte im Bundestag bei der Generaldebatte zum Haushalt, dass die Wirtschaft wieder angekurbelt werden müsse. Die erste große Reform der Unternehmensbesteuerung habe die Bundesregierung bereits beschlossen.
Das sei „eine wichtige Erleichterung für Investitionen in den Unternehmen“. Auch der Staat werde in einer beachtlichen Größenordnung in dieses Land investieren. Erforderlich seien aber auch private Investoren, so Merz. Für mehr Wachstum und die Modernisierung des Gemeinwesens gelte es nun, keine Zeit mehr zu verlieren. „Unser Land muss jetzt spüren, dass es besser wird, dass die lange bekannten Probleme wirklich angegangen werden“.
Klingbeil: Investieren in Infrastruktur, Digitalisierung, Innovation
„Wir investieren mit sehr viel Geld jetzt in Infrastruktur, in Digitalisierung, in Innovation. Wir reformieren, um unser Land effizienter, moderner und handlungsfähiger zu machen, und wir konsolidieren“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil während der Bundestagsdebatte am 16. September zum Haushalt 2025.
„Das fängt bei diesem Haushalt an und das wird sich in den nächsten Haushalten noch deutlicher entwickeln – dass wir priorisieren, dass wir sparen und dass wir vernünftig mit dem Geld umgehen, das uns zur Verfügung steht.“
Mit diesem Haushalt schaffe die Regierung aber auch Wachstum und Gerechtigkeit, indem sie in Infrastruktur investiere, die Digitalisierung beschleunige und Innovationen auf den Weg bringe, so Klingbeil.
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums sehen Sie die gesamte Rede des Bundesfinanzministers.
Der Haushalt 2025 geht insbesondere auf drei große Herausforderungen ein:
- Die Sicherheit Deutschlands ist so bedroht wie seit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr. Die größte Gefahr geht dabei von Russland aus, das im vierten Jahr einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine führt.
- Die anhaltende Wachstumsschwäche der Wirtschaft muss ein Ende finden.
- Der dringende Bedarf einer Erneuerung Deutschlands ist offenkundig. Notwendig sind die Modernisierung der Infrastruktur sowie grundlegende strukturelle Reformen.
Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung diese finanzpolitischen Prioritäten:
- Es gilt, mit Investitionen für neues und schnelles Wachstum zu sorgen. Massiv investiert wird zudem in die äußere und innere Sicherheit.
- Strukturreformen sorgen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Auch durch schnellere Verfahren und weniger Bürokratie.
- Zentral ist zugleich die Konsolidierung des Haushalts. Es gilt ein strikter Finanzierungsvorbehalt. Zudem werden alle staatlichen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit überprüft.
Ein wesentlicher Schwerpunkt des Haushalts 2025 sind die Investitionen des Bundes: Sie werden mit Hilfe des neuen Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität massiv aufgestockt und betragen 2025 insgesamt etwa 115 Milliarden Euro. Es geht um einen Modernisierungsschub für Deutschland: für gute Schulen, Kitas und Krankenhäuser, für moderne Bahnstrecken, Brücken und Straßen. Und für den Klimaschutz, Digitalisierung, für Forschung und Innovation.
Fragen und Antworten zum Haushalt 2025:
Der Bundeshaushalt 2025 sieht Ausgaben von etwa 502,5 Milliarden Euro vor. Das sind über fünf Prozent mehr als 2024, aber rund 460 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf geplant.
Die Neuverschuldung steigt dieses Jahr auf knapp 82 Milliarden Euro – und im kommenden Jahr voraussichtlich auf knapp 90 Milliarden Euro (jeweils ohne Sondervermögen).
Die Investitionen des Bundes belaufen sich 2025 auf etwa 115 Milliarden Euro. Bis 2029 werden die jährlichen Investitionen des Bundes auf fast 120 Milliarden Euro pro Jahr steigen.
2026 soll das Etatvolumen insgesamt etwa 520 Milliarden Euro betragen.
Die Bundesregierung will insbesondere in die Bereiche Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung, Innovation, Bildung und Forschung, Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit investieren.
Vorgesehen sind unter anderem Investitionen in die Bahn-, Straßen- und Brücken-Infrastruktur. Der Verkehrsetat ist mit mehr als 23 Milliarden Euro der größte Investitionshaushalt. Bis 2029 sollen etwa 100 Milliarden Euro in die Bahn-Infrastruktur fließen. Die gesamten Verkehrsinvestitionen belaufen sich bis 2029 auf etwa 166 Milliarden Euro.
Zudem beinhaltet das „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ Maßnahmen für die Digitalisierung, für Forschung und Entwicklung, den Breitbandausbau und den Transformationsfonds für Krankenhäuser. Außerdem soll Geld in die Schulen und Kitas fließen.
Aus den Mitteln des neuen Sondervermögens, dem Klima- und Transformationsfonds sowie dem eigentlichen Kernhaushalt werden dieses Jahr insgesamt über 115 Milliarden Euro für Investitionen bereitgestellt. Das sind rund 40 Milliarden mehr für Investitionen als im vergangenen Jahr.
Deutschland muss bei Investitionen in seine Infrastruktur aufholen. Bund, Länder und Kommunen stehen vor immensen Aufgaben. Insbesondere nach den Krisen der vergangenen Jahre und angesichts vielfältiger neuer Herausforderungen sind zusätzliche Finanzmittel nötig.
Ein wichtiger Baustein dafür ist das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Damit schafft die Bundesregierung eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen in die Modernisierung Deutschlands. Über eine Laufzeit von 12 Jahren steht ein Kreditrahmen von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zur Verfügung.
Für das Erreichen der Klimaschutzziele Deutschlands spielt der Klima- und Transformationsfonds (KTF) eine zentrale Rolle. Der Fonds fördert unter anderem erneuerbare Energien im Gebäudesektor, die Transformation der Industrie, klimafreundliche Mobilität, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erhält der KTF insgesamt 100 Milliarden Euro (jährlich 10 Milliarden Euro ab 2025).
Die Schuldenregel ist geltendes Verfassungsrecht. Im März dieses Jahres hat der Bundestag jedoch eine Reform beschlossen, die eine teilweise Aussetzung beziehungsweise Lockerung vorsieht. Damit werden Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste von der Schuldenregel ausgenommen, sofern die Ausgaben mehr als ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Zudem hat der Bundestag ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität von 500 Milliarden Euro beschlossen, das ebenfalls außerhalb der Schuldenbremse finanziert wird.
Die Bundesregierung hat eine Expertenkommission unter Beteiligung des Deutschen Bundestages und der Länder eingesetzt. Sie soll einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse entwickeln, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes ermöglicht.
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, das Potenzialwachstum unserer Volkwirtschaft wieder auf deutlich über ein Prozent zu erhöhen. Dies ist dringend erforderlich, angesichts der anhaltenden Wachstumsschwäche, in der sich unsere Wirtschaft befindet.
Umso wichtiger sind umfassende Strukturreformen, damit Investitionen zügig wirken und die Wirtschaft wieder wächst. Notwendig sind kürzere Genehmigungsverfahren, mehr Fachkräfte, niedrigere Energiepreise und weniger Bürokratie.
Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung setzt auf gezielte Investitionsanreize, um den Standort Deutschland kurzfristig und auf Dauer zu stärken sowie zu modernisieren. Folgende Maßnahmen sind unter anderem geplant:
- Investitions-Booster:
Dieser Booster für Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen kommt allen Unternehmen zu Gute – und ist unkompliziert umzusetzen. Damit wird sichergestellt, dass die Anreize schnell und in der Breite wirken. Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2027.
- Absenkung der Körperschaftsteuer:
Mit der schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 wird die Unternehmenssteuerbelastung deutlich reduziert. Die Körperschaftsteuer wird in fünf Schritten jedes Jahr um ein Prozent gesenkt, und zwar von 15 auf zehn Prozent. Ab 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung dann knapp 25 Prozent, statt aktuell knapp 30 Prozent. Das ist international ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
Beide Maßnahmen zusammen schaffen Verlässlichkeit und Planungssicherheit für unsere Unternehmen über die nächsten Jahre und sichern gut bezahlte Arbeitsplätze.
Mit einer Reihe an Maßnahmen will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft bei den Energiepreisen entlasten. Im Kabinett wurden folgende Punkte beschlossen:
- Die Gasspeicherumlage für Verbraucherinnen und Verbraucher soll wegfallen,
- die Stromsteuer für die Industrie, Land- und Forstwirtschaft soll auf Dauer auf europäisches Mindestmaß gesenkt werden und
- der Bund will deutlich mehr von den Kosten des Netzausbaus übernehmen, was zu einer Entlastung bei der Stromrechnung führen wird.
Diese Maßnahmen müssen noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Sie sollen ab dem 1. Januar 2026 greifen und Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft um rund 10 Milliarden Euro bei den Energiekosten entlasten.
Auch das Wohnen soll für alle bezahlbarer werden. Um den akuten Mangel an Wohnraum zu beheben, hat die Bundesregierung eine Offensive für Investitionen, Steuerentlastungen und Entbürokratisierung im Bereich Bauen und Wohnen gestartet. Mit Rekordinvestitionen von 23,5 Milliarden Euro bis 2029 in den sozialen Wohnungsbau und Neubauförderprogramme kann die Offensive fortgesetzt werden.
Die weltpolitische Lage hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert, vor allem auch in Europa. Die größte Bedrohung geht dabei von Russland aus, das im vierten Jahr einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und weiter massiv aufrüstet.
Der Handlungsbedarf ist hoch: Die Bundesregierung investiert deshalb massiv in Sicherheit und Verteidigung, damit Deutschland abschreckungs- und verteidigungsfähig ist. Der Verteidigungsetat im Bundeshaushalt steigt in diesem Jahr auf rund 62,3 Milliarden Euro. Zusammen mit den Ausgaben des Sondervermögens Bundeswehr und den übrigen Verteidigungsausgaben des Bundes ergibt sich hieraus bereits in diesem Jahr eine NATO-Quote von rund 2,4 Prozent. Bis 2029 sollen die Verteidigungsausgaben schrittweise erhöht werden, sodass eine NATO-Quote von 3,5 Prozent erreicht wird.
Deutschland wird die Ukraine in ihrem Abwehrkampf gegen den Aggressor Russland weiterhin umfassend und zuverlässig unterstützen.
Die Bundesregierung will der Ukraine 2025 zusätzlich mehr als 4 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Mit dem Geld soll es vor allem möglich sein, militärische Ausrüstung zu beschaffen. Zudem werden rund 50 Millionen Euro für die gesundheitliche Behandlung und medizinische Versorgung von ukrainischen Soldaten in Deutschland bereitgestellt. Insgesamt unterstützt die Bundesregierung die Ukraine dieses Jahr mit über 8 Milliarden Euro.
Neben der äußeren stärkt die Bundesregierung auch die innere Sicherheit. Dafür soll etwa jeder dritte Euro vom Etat des Bundesinnenministeriums der Bundespolizei zu Gute kommen.
Konkret sollen beispielsweise 1000 neue Stellen für die Bundespolizei geschaffen werden. Zudem werden die Sicherheitsbehörden weiter gestärkt.
Der Konsolidierungsdruck auf dem Haushalt ist unter anderem wegen geringerer Steuereinnahmen groß. Daher ist es umso wichtiger, die Wirtschaft wieder zu beleben und einen Anstieg der Steuereinnahmen zu erreichen. Zugleich muss aktuell gespart werden. Die Bundesregierung hat daher vereinbart, alle Vorhaben dieser Legislaturperiode unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Es gilt, in die Zukunft zu investieren und zugleich zu konsolidieren.
Im Entwurf für den Bundeshaushalt sind deshalb unter anderem folgende konkrete Konsolidierungsmaßnahmen enthalten:
- Bekämpfung der Schwarzarbeit und Umsatzsteuerbetrug,
- Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende,
- Einsparungen Personal mit Ausnahme von Sicherheitsbehörden,
- Halbierung der Bundesbeauftragten,
- Einsparungen bei Förderprogrammen sowie
- Reduzierung von Verwaltungsausgaben
Mitte September hat der Bundestag final über den Haushalt 2025 beraten. Am 18. September hat das Parlament den Etat verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26. September zugestimmt. Das Haushaltsgesetz 2025 wurde am 2. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die vorläufige Haushaltsführung ist damit beendet.