Im Kabinett beschlossen
Städte und Gemeinden können künftig schneller grünes Licht für den Wohnungsbau geben – auch ohne Bebauungsplan. Das Kabinett hat dafür die neue „Bauturbo”-Regelung im Bundesbaugesetz beschlossen.
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Mit dem „Wohnungsbau-Turbo” soll schneller mehr, bezahlbarer Wohnraum entstehen.
Foto: imago images/Arnulf Hettrich
In Deutschland fehlen hunderttausende bezahlbare, neue Wohnungen. Der Wohnungsbau dauert häufig viel zu lange – auch wegen langwieriger Planungs- und Genehmigungsverfahren. Nun hat das Bundeskabinett eine entsprechende Regelung im Bundesbaugesetz beschlossen.
Damit will die Bundesbauministerin Tempo fürs Bauen machen. „Wir brauchen schnell mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Neuregelung ermöglicht es Gemeinden, das Planen und Genehmigen wesentlich zu beschleunigen. Das spart Zeit und Kosten", kündigte Bundesbauministerin Hubertz nach dem Kabinettsbeschluss an und betonte: „Davon profitieren kommunale Planungs- und Genehmigungsbehörden, die Bauwirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten.”
Sonderregelung ermöglicht schnelleren Wohnungsbau
Die neue Sonderregelung – Paragraph 246e Baugesetzbuch – und weitere damit verbundene Neuregelungen ermöglichen weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht. Das heißt: Städte und Gemeinden können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese nutzen.
Sie können künftig auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten. Das spart neben Kosten vor allem viel Zeit. Denn bei der Aufstellung eines Bebauungsplans vergehen oft mehrere Jahre.
Die Sonderregelung soll befristet bis Ende 2030 gelten. Das Bundesbauministerium wird die Wirksamkeit der neuen Regelungen bis Ende 2029 evaluieren, vor allem prüfen, ob sie zur Schaffung neuen Wohnraums beitragen.
Neu bauen, aufstocken und für Wohnen umnutzen
Die neue Sonderregelung ermöglicht es, schneller neue Wohnungen zu bauen, Wohngebäude zu erweitern, aufzustocken und Gebäude in Wohnraum umzuwidmen, beispielsweise Gewerbeflächen und -gebäude.
Mit der Sonderregelung und weiteren Änderungen im Baugesetzbuch können Städte und Gemeinden die Genehmigungsverfahren straffen und auch von bestehenden Bebauungsplänen abweichen.
Um die Umwelt weiterhin effektiv zu schützen, ist die Abweichung von Bauleitplänen nur dann möglich, wenn sie nach überschlägiger Prüfung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen hat. Auch kann von den geltenden Vorschriften nur dann abgewichen werden, wenn es für eine Beschleunigung tatsächlich erforderlich ist und nachbarschaftliche Interessen gewürdigt werden.
„Der Bauturbo verbindet beide Anliegen miteinander und zeigt: Schnelleres Bauen und Umweltschutz schaffen beide Lebensqualität, sie sind miteinander vereinbar. Da ist uns eine gute, schnelle und pragmatische Einigung gelungen”, sagte Bundesumweltminister Schneider zum Bauturbo.
Längerer Umwandlungsschutz für Mietwohnungen
Mit dem Gesetzentwurf werden zudem befristete Regelungen verlängert, um mehr Bauland in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. Das sind bestimmte Gebiete in Städten und Ballungsräumen, wo dringend mehr bezahlbarer Wohnungsraum gebraucht wird und sich auch viele Menschen mit normalen Einkommen oft die gestiegenen Mieten nicht mehr leisten können.
Dort soll zum Schutz von Mieterinnen und Mietern auch die Regelung gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen länger gelten – nämlich statt bis Ende 2025 nun bis Ende 2030.
Fragen und Antworten zum Bau-Turbo finden Sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Schnelle Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum
Das Kabinett hat neben dem „Wohnungsbau-Turbo” bereits am 28. Mai 2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ihre Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, beide Vorhaben in den ersten 100 Tagen auf den Weg zu bringen.
Mit dem Bau-Turbo wird der Weg frei für mehr Tempo im Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren Wohnraum. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung wird nun dem Bundestag und Bundesrat vorgelegt.