Einbürgerung bleibt an Integration gebunden

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Integration ermöglichen und fordern Einbürgerung bleibt an Integration gebunden

Deutschland ist ein Einwanderungsland: Integration soll ermöglicht, aber auch eingefordert werden. Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Voraussetzungen für eine Einbürgerung anpasst – für eine bessere Integration.

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Ein deutscher Reisepass liegt auf einer Einbürgerungsurkunde.

Eine Einbürgerung nach fünf Jahren ist weiterhin möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Foto: picture alliance / Laci Perenyi

Die Einbürgerung soll wieder klar an eine nachhaltige Integration knüpfen. Dafür hat das Bundeskabinett eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. So soll künftig die Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt entfallen.

Fünf Jahre bleiben die Regel – Integration ist der Schlüssel

Bereits mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 war die reguläre Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre verkürzt worden. Zusätzlich ermöglichte die Reform eine Einbürgerung nach nur drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen. Diese Möglichkeit entfällt nun.

Zukünftig gilt für alle Antragstellenden eine Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren – vorausgesetzt, die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen werden erfüllt. Dazu zählen unter anderem auskömmliche Deutschkenntnisse oder eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. 

Einwanderungsland mit klaren Regeln

Mit dem neuen Gesetz stellt die Bundesregierung klar: Einbürgerung setzt eine dauerhaft gewachsene Bindung an Deutschland voraus – sprachlich, sozial, wirtschaftlich und kulturell. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit soll Ausdruck nachhaltiger Integration sein.

Zugleich bekräftigte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung: „Wir werden Integration ermöglichen, aber auch einfordern. Denn auch und gerade da, wo Menschen in Freiheit zusammenleben, braucht es einen gemeinsamen Horizont von Werten und eine gemeinsame Sprache.”