Digitale Einreiseanmeldung und Testpflicht
Neue Einreiseverordnung
Einreisende aus Risikogebieten müssen künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen, Einreisende aus besonders betroffenen Gebieten schon vor Einreise. Das sieht eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich auf das Coronavirus testen lassen.
Foto: picture alliance/dpa/Daniel Karmann
Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Verordnung tritt am 14. Januar in Kraft.
Zudem müssen Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) nutzen. Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen.
Informationen zu Einreisemaßnahmen per SMS
Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin. Ab 1. März müssen außerdem Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Kunden per SMS über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren.
Weitere Informationen finden Sie im ausführlichen Bericht.