Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesregierung hat die Neubau-, Wohneigentums- und Sanierungsförderung im Jahr 2023 auf mehr Klimaschutz ausgerichtet. Auch 2024 fördert sie Wohnungsbau, Wohneigentum, energetische Sanierung und Heizungstausch. Hier ein Überblick.
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Das Bundesbauministerium hat 2023 eine Neubauförderung gestartet, mit der die Bundesregierung sowohl das klimafreundliche Bauen als auch die Bildung von Wohneigentum unterstützt. Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ wurde so gut angenommen, dass sie es Ende Mai 2023 um 888 Millionen Euro aufgestockt hat. Für beide Neubauprogramme standen damit 2023 rund zwei Milliarden Euro bereit.
Anträge auf Neubauförderung wieder ab 2024
Mit insgesamt 1,98 Milliarden Euro wurden rund 46.000 Neubauwohnungen gefördert. Da die Mittel für 2023 ausgeschöpft sind, können seit dem 14.12.2023 vorerst keine neuen Anträge mehr für die Klimafreundliche Neubauförderung (KFN) mehr gestellt werden.
Neuanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind wieder möglich, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt.
Die Förderung für Wohneigentum (WEF) kann weiter beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die zwei Programme der Neubauförderung:
Die Bundesregierung fördert seit dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen.
Standard für die Förderung ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmal höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Damit wird bei der Förderung erstmals der ganze Lebenszyklus von Gebäuden in den Blick genommen. Vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau sollen Treibhausgasemissionen verringert werden.
Am 1. Juni 2023 startete die neue Wohneigentumsförderung für Familien, die ein neues klimafreundliches Eigenheim bauen oder erwerben wollen. Voraussetzung: Ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr (seit dem 16.10.2023) und mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt.
Gesetzlicher Neubaustandard nach dem Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 1. Januar 2023 der EH-55-Standard. Damit hat die Bundesregierung die Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten erhöht. Eine weitere Erhöhung des Neubaustandards ist in dieser Wahlperiode wegen der schwierigen Situation der Bau- und Wohnungswirtschaft nicht mehr vorgesehen.
Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Zwei Kriterien sind für die entsprechende Zuordnung wichtig: der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung der Immobilie. Für energiesparende Gebäude ist die Effizienzhaus-Stufe ein Orientierungsmaßstab: Die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.
Sanieren und langfristig Energiekosten sparen
Die Bundesregierung will mehr Menschen bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude unterstützen. Denn bei der Sanierung des Gebäudebestands sind Klimaschutzeffekt und Fördereffizienz am höchsten. Die Sanierungsförderung hilft den Bürgerinnen und Bürgern zudem dabei, langfristig Geld für teure Energie zu sparen. Denn alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sind Energiefresser – und damit Kostenfaktoren.
Anfang 2023 wurde die Antragstellung vereinfacht und neue Förderboni eingeführt, um die Anreize für Sanierungen zu erhöhen. Die Fördereffizienz des Programms wurde gesteigert, um möglichst viele Antragstellerinnen und Antragssteller unterstützen zu können. Dafür mussten die Fördersätze für die einzelnen Bauprojekte leicht reduziert werden. Insgesamt hat der Bund 2023 mehr Sanierungsmittel als in den Vorjahren bereitgestellt.
Eckpunkte für die Förderung von Effizienz-Maßnahmen ab 2024
Die überarbeitete Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) sieht folgende Eckpunkte für die Sanierungsförderung ab 2024 vor. Die neue BEG tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Fördersatz für Effizienz-Maßnahmen beträgt auch künftig bis zu 20 Prozent:
- Es gibt weiterhin eine Grundförderung von 15 Prozent.
- Dazu kommt ein fünf-Prozent-Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde.
- Die maximal förderfähigen Ausgaben für Gebäude-Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Ohne Sanierungsfahrplan sind maximal 30.000 Euro förderfähig.
+++2024: Unterstützung für energetische Sanierung und Heizungstausch bleibt+++
Die einzelnen Förderprogramme sind Teil der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG). Die Mittel für die BEG-Förderung werden mit dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Nach der politischen Einigung zum Bundeshaushalt 2024 bleibt es bei der BEG-Förderung und bei der Unterstützung für den Heizungstausch. Ebenso bleibt es bei der Strompreisentlastung durch die abgeschaffte EEG—Erneuerbaren-Energie-Gesetz-Umlage.
+++Wichtige Informationen zum Heizungstausch hier und weitere Informationen auf energiewechsel.de +++
Neue Heizungen: Energiebedarf von Gebäuden senken
Wer seine Heizung austauscht und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt bekommt dies staatlich gefördert. Das neue Gesetz für Erneuerbares Heizen – das Gebäudeenergiegesetz (GEG—Gebäudeenergiegesetz) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Heizungstausch wird unterstützt mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Es gibt einen Geschwindigkeitsbonus für schnellen Heizungstausch und für Haushalte mit weniger Einkommen zusätzliches Geld. Die maximale Förderung kann 70 Prozent der Investitionskosten betragen.
Seriell Sanieren spart Zeit und Kosten
Die serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur umfassenden energetischen Sanierung der Gebäudehülle und -technik. Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente. So lassen sich der handwerkliche Aufwand vor Ort und die Kosten deutlich reduzieren.
Weitere Informationen beim Förderwegweiser Energieeffizienz.