EU-Austritt Großbritanniens
Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Was hat sich dadurch konkret für die Bürgerinnen und Bürger geändert? Wir haben fünf wichtige Punkte zusammengetragen.
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1. Arbeiten in Großbritannien
EU-Bürgerinnen und -Bürger, die nach dem Brexit in Großbritannien leben und arbeiten wollen, müssen ein Visum beantragen. Je nach Tätigkeit, der sie in Großbritannien nachgehen wollen, kommen unterschiedliche Visa in Frage. Welches Visum im Einzelfall erforderlich ist und wie der Bewerbungsablauf aussieht, kann auf der Website der britischen Regierung eingesehen werden.
2. Reisen nach Großbritannien
Für Besuchs- und Geschäftsreisen von bis zu sechs Monaten benötigen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in den meisten Fällen weiterhin kein Visum. Ob und wann man ein Visum benötigt, kann man vor Reiseantritt ebenfalls hier überprüfen. Bei der Einreise nach Großbritannien wird jedoch fortan ein gültiger Reisepass benötigt. Der Personalausweis reicht bis auf wenige Ausnahmen nicht aus.
3. Roaming in Großbritannien
Seit 2017 zahlen Europäerinnen und Europäer innerhalb der EU keine Roaming-Gebühren mehr. Für Anrufe, SMS und Datendienste werden dieselben Preise gezahlt wie zu Hause. Durch den Brexit ist Großbritannien allerdings aus der Roaming-Regelung der EU ausgetreten. Für Großbritannien-Reisende mit deutschem Mobilfunk-Anbieter gilt aktuell dennoch, dass keine zusätzlichen Roaming-Kosten erhoben werden. Diese Regelung gilt allerdings nur vorübergehend und sollte vor Reiseantritt überprüft werden
Der EU-Führerschein wird weiterhin anerkannt, ein Internationaler Führerschein wird aktuell nicht gefordert. Zudem wird bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Großbritannien die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für medizinisch notwendige Behandlungen weiterhin akzeptiert.
4. Studieren in Großbritannien
Studierende, die ihr Studium jetzt aufnehmen und länger als 6 Monate bleiben möchten, müssen ein Studierendenvisum beantragen. Dafür benötigt werden eine Studienplatz-Zusage, ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und eine Bescheinigung guter Englischkenntnisse. Der Antrag für das Visum kann online gestellt werden und kostet 385 Euro. Nähere Informationen dazu gibt es hier.
Zu beachten ist, dass Studierende aus der EU, die ihr Studium ab einschließlich Juli 2021 beginnen, keinen Anspruch mehr auf die gleichen Studiengebühren wie britische Studierende haben. Der „home fee status“ entfällt. Somit müssen Studierende aus EU-Ländern fortan die internationalen Gebühren der jeweiligen Universitäten zahlen.
5. Erasmus+ in Großbritannien
Das Erasmus+ Programm wird durch den Brexit stark beeinflusst. Alle Programme des Erasmus Projektzeitraums 2014-2020 werden wie geplant bis zu ihrem Auslaufen fortgeführt. Da sich Großbritannien jedoch entschieden hat, nicht als assoziiertes Drittland am neuen Erasmus+ Programm 2021-27 teilzunehmen, werden die Kooperationsprojekte in Zukunft sehr stark abnehmen.
Weitere Informationen rund um die Europapolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Schwerpunktseite Europa.