Kampfansage an Designerdrogen

Bessere Strafverfolgung Kampfansage an Designerdrogen

Immer wieder erobern neue chemische Varianten bekannter Betäubungsmittel und psychoaktiver Stoffe den Markt. Bevor gegen deren Verbreitung vorgegangen werden konnte, mussten sie erst verboten werden. Das Gesetz zur "Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe" ermöglicht nun eine umfassende Strafverfolgung.

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Neue, künstlich hergestellte Rauschmittel verbreiten sich zunehmend. Bekannt sind sie auch als "Designerdrogen" oder "Legal Highs". Beworben werden sie gelegentlich verharmlosend als Badesalze oder Kräutermischungen.

Dabei sind diese Stoffe extrem gesundheitsgefährdend. Wer solche psychoaktiven Substanzen konsumiert, riskiert schwerwiegende gesundheitliche Folgen. Die Symptome reichen von Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Lähmung und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der Lebensfunktionen. Betroffene mussten künstlich beatmet oder sogar reanimiert werden. Es gab auch Todesfälle.

Strafverfolgung ermöglichen – Verbreitung verhindern

Wer solche Stoffe herstellt oder verbreitet, war bislang zunächst oft vor Strafverfolgung sicher. Der Grund: Die Substanzen mussten erst analysiert, beschrieben und dann verboten werden. Verboten waren sie, wenn diese Stoffe in die Liste der verbotenen Substanzen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen waren.

"Hase-und-Igel-Spiel" beendet

Dieses Verfahren führt zu einer Art ständigen Hinterherlaufens: Ein psychoaktiver Stoff taucht auf, wird analysiert und dann verboten. Anschließend wird der Stoff chemisch leicht modifiziert, ist damit wieder ein neuer Stoff, der erneut verboten werden muss.

Das am 4. Mai im Kabinett beschlossene und am 22. September im Bundestag verabschiedete Gesetz zur "Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe" macht nun Schluss mit diesem ständigen Wettlauf. "Damit geben wir das klare Signal: Legal Highs sind verbotene und hochgradig gesundheitsgefährdende Stoffe" so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Am 14. Oktober passierte das Gesetz des Bundesrat. Nun trat es nach seiner Verkündigung am 25. November am 26. November in Kraft.

Verbot von Stoffgruppen statt von einzelnen Stoffen

Das Gesetz sieht vor, das künftig ganze Stoffgruppen verboten sowie deren Herstellung und Verbreitung unter Strafe gestellt werden. Das betrifft im Moment vor allem synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathinone. Seit dem Jahr 2005 lassen sich zwei Drittel aller bekannten neuen Substanzen diesen Stoffgruppen zuordnen.

Die diesen Stoffgruppen zu Grunde liegenden Strukturen sind mittlerweile gut beschrieben. Das war nicht immer so. In der Vergangenheit waren die meisten chemischen Varianten psychoaktiver Stoffe in der wissenschaftlichen Literatur nicht ausreichend bekannt.

Künftig können auch weitere Stoffgruppen bei Bedarf aufgenommen werden. Das Verbot erfasst das Handeltreiben, das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Erwerb, den Besitz und das Verabreichen von neuen psychoaktiven Substanzen. Es ermöglicht den zuständigen Behörden die Vernichtung dieser Substanzen – unabhängig von einem Strafverfahren.