Fragen und Antworten
Der Fund einer Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen zeigt deutlich: Deutschland befindet sich zunehmend im Fokus hybrider Bedrohungen, Sabotagen und Drohnenangriffen. Was das bedeutet und was die Bundesregierung dagegen tut, erfahren Sie hier.
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Zur Verbesserung der Drohnenabwehr hat die Bundesregierung unter anderem eine umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht.
Foto: picture alliance/dpa
Der sehr ernst zu nehmende Vorfall am Leipziger Flughafen in der Nacht vom 04. auf den 05. August zeigt, dass sich Deutschland zunehmend hybrider Bedrohung und Sabotage ausgesetzt sieht. Mit vermehrten Drohnenangriffen, Cyberattacken und aggressiven Anschlägen unterschiedlicher Ausgestaltung gibt es eine neue Dimension von Bedrohungen.
Aber: Deutschland ist mit seinen Sicherheitsbehörden vorbereitet und hat bereits wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Angriffe getroffen. Die aktuelle Lage wird fortlaufend sehr aufmerksam verfolgt. Am 07. August trat zu den Ereignissen am Flughafen Leipzig/Halle der Nationale Sicherheitsrat unter Vorsitz des Bundeskanzlers telefonisch zusammen.
Nachstehend finden Sie einige Antworten zur aktuellen Gefährdungslage in Deutschland sowie zu Gefahren von Drohnenangriffen, hybrider Bedrohung und deren zielgenauer und konsequenter Bekämpfung.
Nach Einschätzung von Bundesinnenminister Dobrindt handelt es sich bei dem Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Leipziger Flughafen um einen „sehr ernsten sicherheitsrelevanten Vorfall“ und eine „neue Gefahrenqualität“.
Das Bundesinnenministerium hatte bereits zuvor die bislang „abstrakte“ Bedrohungslage für Deutschland in eine „hohe“ geändert. Demnach ist aktuell jederzeit mit dem Risiko von Anschlägen zu rechnen. Grund für die Hochstufung sind wesentlich vermehrte Hinweise auf eine höhere Gefahr, sowohl von befreundeten Geheimdiensten als auch aus eigenen Erkenntnissen.
Eine „konkrete“ Bedrohung für Bürgerinnen und Bürger besteht derzeit allerdings nicht.
Im März 2026 ist das „KRITIS-Dachgesetz“ in Kraft getreten. Es soll den Schutz kritischer Infrastruktur vor allem in folgenden Bereichen verbessern: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung.
Mit dem Gesetz werden die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen ergänzt. Zudem wird bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Die Einrichtung muss hierzu essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sein und mehr als 500.000 Personen versorgen.
Darüber hinaus werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber festgelegt. Das können zum Beispiel Notfallteams, ein stärkerer Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sein. Eine Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die von den zuständigen staatlichen Stellen erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen.
In Deutschland gibt es immer mehr illegale Drohnenflüge über sogenannte kritische Infrastruktur. Ihre Zahl ist besonders seit Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine angestiegen. Viele dieser illegalen Vorfälle werden mutmaßlich auch von ausländischen staatlichen Akteuren zu Spionage- und Sabotagezwecken in Deutschland gesteuert.
Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht und die Befugnisse der Bundespolizei bei der Drohnenabwehr ausgeweitet. Mit den Änderungen im Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes soll die Drohnenabwehr weiter verbessert werden.
- Drohnenabwehreinheit: Seit Dezember 2025 verfügt die deutsche Bundespolizei über eine Einheit zur Abwehr von Drohnen. Diese wird bundesweit eingesetzt und mit neuester Technik zur smarten Abwehr von Drohnen ausgestattet. Die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll mit zunächst 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an verschiedenen Standorten operieren. Dafür investiert die Bundesregierung insgesamt 100 Millionen Euro.
- Drohnenabwehrzentrum: Daneben wurde ein Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern eingerichtet. Das neue Zentrum soll ein nationales Lagebild zu Drohnenbewegungen erstellen und eine gemeinsame Einschätzung von Risiken ermöglichen – in enger Kooperation mit der Bundeswehr. Ein Schwerpunkt wird auf Forschung und Entwicklung liegen, um mit technologischen Innovationen Schritt zu halten und auf neue Bedrohungslagen reagieren zu können. Besonders wichtig: Viele Drohnenflüge zielen nicht primär auf direkte Angriffe, sondern auf Verunsicherung – dennoch erfordert dies schnelle, koordinierte Reaktionen.
- Forschungszentrum: Darüber hinaus soll auch noch ein Forschungszentrum entstehen, das die schnelle Entwicklung rund um Drohnentechnik begleiten und neue Technik in die Anwendung bringen soll.
Mit der Eröffnung des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) am 17. Dezember 2025 bündeln Bund und Länder erstmals ihre Kräfte zur Abwehr von Drohnen. Das GDAZ ist als gemeinsame Koordinierungsstelle der Polizeien von Bund und Ländern, des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei sowie der Bundeswehr eingerichtet. Es ist bei der Bundespolizeidirektion angesiedelt und ist eine zentrale Plattform zur Bündelung der deutschen Drohnenabwehrkompetenzen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Mit dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum schaffen Bund und Länder einen starken Pfeiler unserer Sicherheitsarchitektur. Behörden arbeiten hier Hand in Hand, Kompetenzen werden gebündelt, Lagebilder verzahnt. So erhöhen wir Tempo und Treffsicherheit im Kampf gegen hybride Bedrohungen, Sabotage und gezielte Provokationen.“
Das GDAZ wird rund um die Uhr betrieben und ist darauf ausgelegt, kurzfristig und koordiniert auf Gefährdungen der Sicherheitslage zu reagieren. Es bündelt die fachliche Expertise von Bund und Ländern und schafft einen festen Rahmen für kontinuierlichen Austausch, gemeinsame Lagebewertung und abgestimmtes Handeln in der Drohnenabwehr. Die Entscheidungskompetenzen der beteiligten Behörden bleiben dabei unberührt. Das Zentrum setzt vielmehr auf ein kooperatives Zusammenwirken. Angesichts der kurzen Innovationszyklen im Drohnenbereich verfolgt das GDAZ eine technologieoffene und zukunftsorientierte Beschaffungs- und Entwicklungsstrategie.
Zugleich fördert das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum die enge Vernetzung mit relevanten Partnerinstitutionen, Forschungseinrichtungen und Sicherheitsakteuren. Es bringt sich aktiv in nationale, europäische und internationale Netzwerke ein – für eine leistungsfähige, moderne und resiliente Drohnenabwehr in Deutschland.
Bundesinnenminister Dobrindt sprach in Zusammenhang mit dem Drohnenfund am Leipziger Flughafen von einem „hybriden Anschlagsszenario“.
Hybride Bedrohungen bezeichnen koordinierte, illegitime Handlungen staatlicher und staatlich gelenkter Akteure zur Durchsetzung eigener Interessen zum Nachteil eines anderen Staates, die außerhalb des Rahmens eines konventionellen militärischen Angriffs bleiben. Hybride Bedrohungen betreffen alle politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Dabei können verschiedene Mittel kombiniert werden – zum Beispiel diplomatische, militärische, wirtschaftliche oder technologische, sodass eine koordinierte Kampagne entsteht.
Die Lage in Deutschland und Europa ist angespannt: Spionage, Sabotage, Desinformation und Cyberattacken stellen weiterhin eine erhebliche Bedrohung dar. Fremde Staaten versuchen zudem, in unzulässiger Weise Einfluss auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland zu nehmen.
Das Thema hybride Bedrohung wird deshalb ausdrücklich im sicherheitspolitischen Dachdokument der Bundesregierung, der ersten Nationalen Sicherheitsstrategie, benannt. Dort wird ausgeführt: „Wir leben in einem Zeitalter wachsender Multipolarität und zunehmender systemischer Rivalität. Wie wir bekennt sich die ganz überwiegende Zahl von Staaten zur Charta der Vereinten Nationen und einer freien internationalen Ordnung auf der Grundlage des Völkerrechts. Geprägt von ihrer Auffassung von systemischer Rivalität streben einige Staaten jedoch an, diese Ordnung zu untergraben und so ihre revisionistischen Vorstellungen von Einflusssphären durchzusetzen.“
Um zukünftig noch besser gegen hybride Bedrohungen gewappnet zu sein, hat Bundesinnenminister Dobrindt am 16. Juni 2026 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) eröffnet. Das Ziel von GAZ Hybrid ist es, Spionage, Sabotage, Desinformation und weitere Formen hybrider Bedrohungen zu erkennen und zu bekämpfen.
Bei der Abwehr von Drohnen ist zwischen der Neutralisierung von privaten und gewerblichen Drohnen und der Abwehr von staatlichen oder militärischen Drohnen zu differenzieren. Für die Abwehr aller privaten/kommerziellen Drohnen, deren Einsatz sich nicht zweifelsfrei einem ausländischen Staat zurechnen lässt, sind grundsätzlich die Landesbehörden auf ihrem Hoheitsgebiet für die Gefahrenabwehr zuständig. Dagegen ist die Bundespolizei zuständig, wenn sich Drohnen auf oder über Bahnanlagen des Bundes oder Flughäfen befinden. Die Bundeswehr kann im Rahmen der Amtshilfe zur Unterstützung der Polizei auch im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr im Inneren tätig werden. Ebenso gilt dies bei der Abwehr von staatlichen oder militärischen Drohnen zur militärischen Eigensicherung oder im Verteidigungsfall.