Zeitgemäße Befugnisse für die Bundespolizei

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Im Kabinett Zeitgemäße Befugnisse für die Bundespolizei

Drohnenabwehr und Waffenkontrollen – die Bundespolizei braucht Befugnisse, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen. Deshalb hat die Bundesregierung die Anpassung des Bundespolizeigesetzes im Kabinett beschlossen.

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Beamte der Bundespolizei im Einsantz

Die Befugnisse für Polizeibeamte sollen moderner und zeitgemäßer angepasst werden.

Foto: Bundespolizei

Das Bundespolizeigesetz, das die Aufgaben und die Rechtsstellung der Bundespolizei regelt, stammt zu großen Teilen aber noch aus dem Jahr 1994. Zu dieser Zeit gab es weder Chat-Gruppen noch Social Media. Seitdem hat sich viel geändert: Genau wie die technischen Möglichkeiten, sind die Aufgaben der Polizei größer und vielfältiger geworden.

Um dem großen Aufgabenfeld der Bundespolizei gerecht zu werden, hat die Bundesregierung das Bundespolizeigesetz an die veränderte Gegenwart angepasst, indem sie im Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes beschlossen hat. Damit wird das Polizeigesetz umfassend modernisiert und strukturiert.

Modernisierung und neue Befugnisse 

Ziel ist, die über 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten mit zeitgemäßen Befugnissen auszustatten, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen. So sollen sie zuverlässig für die Sicherheit an unseren Grenzen, auf See, an Flughäfen sowie bei der Bahn Sorge tragen und Bürgerinnen und Bürger im In- und Ausland schützen. 

Hierzu zählen unter anderem diese neuen Befugnisse:

  • zum Einsatz von Drohnen als Sensorträger, zur Detektion und Abwehr von Drohnen, von denen Gefahren ausgehen; 

  • zur präventive Telekommunikationsüberwachung, einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung;

  • zum Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten;

  • zur Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich; 

  • zur Beantragung einer Abschiebungshaft bei Gericht gegen vollziehbar ausreisepflichtige, nicht geduldete Personen, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich feststellt.

Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Neueinstellungen

Um die Bundespolizei vor der Unterwanderung durch Extremisten zu schützen, wird außerdem eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle Personen eingeführt, die von der Bundespolizei neu eingestellt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium des Innern .