Handreichung zum Kulturgutschutzgesetz erschienen – Leitfaden für die Praxis

„Die Verabschiedung des Kulturgutschutzgesetzes im vergangenen Jahr ist ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung des nationalen und internationalen Kulturgutschutzes, mit dem Deutschland seiner Verantwortung für den Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit gerecht wird. Die nun erschienene Handreichung dient der praktischen Anwendung des Gesetzes und soll Hilfestellung und Leitfaden zugleich sein“, erklärt Staatsministerin Grütters.

Die umfassende Publikation enthält neben dem Gesetzestext und einer konsolidierten Gesetzesbegründung zahlreiche Erläuterungen, Hintergrundinformationen und Übersichten für die Praxis. Adressaten-kreis der Handreichung sind insbesondere Sammler, Fachkreise wie Kulturgut bewahrende Einrichtungen, Verbände, Behörden auf Bundes- und Landesebene, Wissenschaft und Kunsthandel.

Das neue Kulturgutschutzgesetz ist am 6. August 2016 in Kraft getreten, nachdem es ohne Gegenstimmen im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und auch im Bundesrat große Zustimmung erhalten hat. Im Ausland und bei der UNESCO in Paris wird das Gesetz ausdrücklich begrüßt.

Monika Grütters weiter: „Die Stärkung des Kulturgutschutzes liegt mir am Herzen. Deshalb freue ich mich, dass es mir gelungen ist, den Ankaufetat meines Hauses für Kulturgüter deutlich zu erhöhen.“ Laut Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 15. März 2017 soll der Ansatz im Bundeshaushalt 2018 auf 10 Millionen Euro steigen.

Die Handreichung für die Praxis zum Kulturgutschutzgesetz und eine Übersetzung des Gesetzes in englischer Sprache sind online abrufbar unter www.kulturstaatsministerin.de sowie unter www.kulturgutschutz-deutschland.de .

Druckexemplare der Handreichung für die Praxis können ab sofort kostenlos beim Publikationsversand der Bundesregierung
(Postfach 48 10 09, 18132 Rostock (Servicetelefon: 030 18272-2721, Servicefax: 030 1810272-2721, E-Mail: publikationen@bundesregierung.de) bestellt werden.