Was ändert sich im Juli 2024?

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Gesetzliche Neuregelungen Was ändert sich im Juli 2024?

Die Renten steigen, Unternehmen erhalten Arbeitsmarktzulassungen für Fachkräfte aus Drittstaaten digital, die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge wird angehoben und Namensänderungen werden einfacher. Diese und andere Neuregelungen im Überblick.

4 Min. Lesedauer

Gesetzliche Neuregelunngen im Juli 2024.

Foto: Bundesregierung

Rente, Arbeit, Soziales

Renten steigen deutlich

Die Renten steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent. Die diesjährige Rentenanpassung liegt dabei laut Jahreswirtschaftsbericht deutlich über der Inflationsrate von 2,8 Prozent. Erstmals steigen die Renten in den alten und neuen Ländern gleichermaßen. Im vergangenen Jahr hatte der Rentenwert Ost in den neuen Bundesländern den West-Wert erreicht.

Weitere Informationen zur Rentenanpassung

Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente

Ab dem 1. Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Menschen einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente. Das sind diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Wie der Zuschlag berechnet sowie ausgezahlt wird und was die Rente wegen Erwerbsminderung genau ist – hier im Überblick.

Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente

Arbeitsmarktzulassung jetzt digital

Möchten Unternehmen Fachkräfte aus Drittstaaten anstellen, können sie die Arbeitsmarkt-Zulassung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, wenn sich die oder der künftige Beschäftigte noch in der Heimat aufhält. Unternehmen erhalten die Vorabzustimmung der Bundesagentur digital und können diese dann beispielsweise per E-Mail an ihre künftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer senden. Diese können damit ihr Visum beantragen.

Weitere Informationen zur digitalen Arbeitsmarktzulassung

Gesundheit und Pflege

Brustkrebs-Früherkennung

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Ab 1. Juli 2024 können sich die neu anspruchsberechtigten Frauen für einen Untersuchungstermin anmelden.

Weitere Informationen zur kostenlosen Brustkrebsvorsorge

Lungenkrebs-Früherkennung

Starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren können sich einer Lungenkrebs-Früherkennung mittels einer Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen. Bislang waren derartige Untersuchungen an Gesunden, die keine Krankheitssymptome aufweisen und bei denen kein konkreter Krankheitsverdacht besteht, wegen der strahlenbedingten Risiken verboten. Mittlerweile ist durch Studien belegt, dass der Nutzen der Früherkennungs-Untersuchung mit moderner Niedrigdosis-CT für bestimmte Personengruppen die strahlenbedingten Risiken überwiegt.

Weitere Informationen zur Vorsorgeuntersuchung Lungenkrebs

Personalbemessung im Krankenhaus

Die neue Personalbemessungs-Verordnung verpflichtet Krankenhäuser zu einem Soll-Ist-Abgleich der Anzahl der Pflegkräfte. Dabei wird berechnet, wie viele Pflegekräfte auf einer Station arbeiten müssen, um die Patientinnen und Patienten angemessen versorgen zu können. Dieser Bedarf wird mit der tatsächlichen Besetzung abgeglichen. In einem späteren Schritt sollen dann per Verordnung Regelungen getroffen werden, um stufenweise Personal aufzubauen – bis hin zur Soll-Personalbesetzung.

Weitere Informationen zur Personalbemesssung in der Pflege

Drogenpolitik

Cannabis-Anbau nun auch in Anbauvereinigungen möglich

Ab dem 1. Juli kann Cannabis auch in Anbauvereinigungen angebaut werden. Dazu braucht es eine behördliche Erlaubnis. Die Vereinigungen können Cannabis dann an Erwachsene zum Eigenkonsum weitergeben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Legalisierung von Cannabis im Überblick.

FAQs zur Legalisierung von Cannabis

Justiz und Verbraucher

Namensänderungen werden einfacher

Die neuen Regelungen erweitern die Wahlmöglichkeiten und erleichtern die Änderung des Nachnamens. So kann der gewählte Doppelname in Ehen auch zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder werden.

Weitere Informationen zur Namensänderung

Anhebung des monatlich pfändungsfreien Betrags

Die Pfändungsfreigrenze für Nettoeinkommen wird auf 1.499,99 Euro erhöht. Wer Schulden, aber ein regelmäßiges Einkommen hat, hat dann mehr finanziellen Spielraum. Wer Unterhaltspflichten hat, erhält einen höheren Freibetrag. Die neuen Pfändungsfreigrenzen müssen automatisch von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und -abtretungen sowie von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden.

Weitere Informationen zu Pfändungsfreigrenzen

Verkehr

Mautpflicht für kleinere Transporter

Die Mautpflicht wird auf LKW mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt. Bisher greift sie erst ab 7,5 Tonnen. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit.

Weitere Informationen zur Mautpflicht

Blackbox für neu zugelassene Autos

Autos und leichte Nutzfahrzeuge, die ab dem 7. Juli 2024 zugelassen werden, müssen mit einem Datenspeicher ausgerüstet sein. Dieser erfasst ähnlich einer Blackbox bei Flugzeugen anonymisierte Fahrdaten. Bei einem Unfall können diese Daten zur Aufklärung genutzt werden.

Weitere Informationen zum Datenspeicher

Umwelt und Landwirtschaft

Klima-Anpassungsgesetz

Auch in Deutschland müssen Bund, Länder und Gemeinden wegen der immer stärkeren Auswirkungen des Klimawandels gezielt Maßnahmen zur Anpassung vornehmen. Dafür bildet das Bundes-Klimaanpassungsgesetz den Rahmen. Mit lokalen Risikoanalysen und Anpassungsplänen wird auf die Klimaveränderungen vorbereitet und ein besserer Schutz der Bevölkerung ermöglicht – zum Beispiel durch Strategien für kühlere Städte und mehr Beschattung.

Weitere Informationen über Maßnahmen zur Klima-Anpassung

Lose Getränke-Verschlusskappen verboten

Verschlusskappen müssen an Einweg-Getränkeverpackungen befestigt sein. Das verhindert umherfliegende Verschlusskappen und leistet damit einen Beitrag gegen die Umweltverschmutzung.

Weitere Informationen zur Richtlinie für Getränke-Verschlusskappen

Glyphosat: Anwendungsbeschränkungen bleiben bestehen

Landwirtinnen und Landwirte können sich auf bewährte Regeln zum Einsatz des Totalherbizids verlassen. Zugleich ist sichergestellt, dass Glyphosat nicht eingesetzt wird, wo die Natur besonders sensibel ist oder die natürlichen Ressourcen besonderen Schutz benötigen, etwa in Wasserschutzgebieten.

Weitere Informationen zur Anwendungsbeschränkung für Glyphosat