Im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung will die Frühstartrente einführen – einen staatlichen Zuschuss für die Altersvorsorge der jungen Generation. Das Geld soll am Kapitalmarkt angelegt werden, sodass Kinder frühzeitig von den Renditemöglichkeiten profitieren und für das Alter sparen können.
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Der lange Zeithorizont ist entscheidend: Mit der Frühstartrente können bereits mit geringen regelmäßigen Beiträgen Vermögenswerte angespart werden.
Foto: Ute Grabowsky/photothek.net
Die Bundesregierung geht umfassende Reformen an für eine gute Versorgung im Alter. Innovative Wege und ein neuer Blick auf die Renditechancen des Kapitalmarkts helfen dabei.
Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente verfolgt die Bundesregierung das Ziel, junge Menschen schon früh mit einem Startkapital für ihre private Altersvorsorge auszustatten, positive Erfahrungen bei der Geldanlage zu ermöglichen und die Finanzkompetenz zu stärken.
So funktioniert die Frühstartrente
Kinder sollen zwischen ihrem 6. und 18. Lebensjahr eine staatliche Zahlung von monatlich zehn Euro für ein individuelles, kapitalgedecktes, privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot erhalten – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020. Eltern können das individuelle Depot bei einem Anbieter der reformierten privaten Altersvorsorge eröffnen und freiwillig mit einer privaten Zuzahlung aufstocken. Der staatliche Zuschuss erfolgt dann automatisch und ohne weiteren Antrag über den Anbieter.
Die individuellen Depots werden an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorge anknüpfen. So erleichtert die Bundesregierung jungen Erwachsenen den Einstieg in die eigenverantwortliche zusätzliche Altersvorsorge – wer auf Basis der Erfahrung mit der Frühstartrente weiter das Altersvorsorgedepot bespart, kann so Vermögen für das Rentenalter aufbauen.
Vermögen wächst langfristig
Mit der Frühstartrente können bereits mit geringen regelmäßigen Beiträgen Vermögenswerte angespart werden. Entscheidend ist der lange Zeithorizont. Die langfristige Anlage am Kapitalmarkt und die Wiederanlage der Dividenden sorgen für einen erheblichen Zinseszinseffekt.
Allein aus der staatlichen Förderung von insgesamt 1.440 Euro kann – unter der Annahme einer durchschnittlichen Wertsteigerung von nominal sieben Prozent pro Jahr – bis zur Volljährigkeit so ein Depotwert von rund 2.200 Euro entstehen. Daraus kann ohne einen einzigen weiteren Euro Einzahlung bis zum Renteneintritt ein Betrag von rund 53.000 Euro werden. Legen Eltern monatlich zum Beispiel 50 Euro dazu, kann das Depot bis zum Renteneintritt sogar auf über 300.000 Euro anwachsen. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, bleiben die Erträge steuerfrei.
Alle Kinder eines Jahrgangs profitieren
Auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen, sollen profitieren. Für sie gibt es eine kollektive Anlage. So kommen allen die Möglichkeiten der kapitalmarktorientierten Vorsorge zugute.
Die Frühstartrente erreicht alle Kinder eines Jahrgangs, unabhängig von der Initiative und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Wird kein individueller Vorsorgevertrag geschlossen, legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Der Anspruch daraus kann bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres als Startkapital in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Reformen für ein stabiles Rentensystem
Eine gute Versorgung im Alter ist ein Schwerpunkt der Reformanstrengungen der Bundesregierung. Für ein stabiles Rentensystem stärkt sie die gesetzliche Rente und die betriebliche sowie die private Altersvorsorge. Ein wichtiger Baustein ist die reformierte private Altersvorsorge. Ab Januar 2027 sollen die neuen Altersvorsorgeprodukte, vor allem die Möglichkeit eines chancenorientierten Vorsorgedepots, für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.
Die Alterssicherungskommission hat zudem ihre Vorschläge für eine grundlegende Rentenreform vorgelegt, unter anderem für die Einführung einer verpflichtende kapitalgedeckten Renten-Komponente („gesetzliche Kapitalrente“). Die Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, die Empfehlungen in einem Gesetzespaket umzusetzen. Frühstartrente, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge und die geplante gesetzliche Kapitalrente greifen sinnvoll ineinander.