Digitalisierung aus Frauensicht

Dritter Gleichstellungsbericht Digitalisierung aus Frauensicht

„Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ - unter diesem Titel hat die Bundesregierung den Dritten Gleichstellungsbericht beschlossen. Er untersucht, wie die Digitalisierung die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern beeinflusst und gibt Empfehlungen für die künftige Politikgestaltung. 

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Die Digitalisierung aller Lebensbereiche schreitet rasant voran. Das betrifft das Zusammenleben in der Familie und der Gesellschaft, das Lernen, Arbeiten und Wirtschaften und nicht zuletzt die Kommunikation. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklungen noch einmal beschleunigt. Eine wichtige Frage lautet daher, wie die Digitalisierung so gestaltet werden kann, dass sie Frauen und Männern gleiche Chancen bietet und möglichen Risiken begegnet.

Der dritte Gleichstellungsbericht, den das Kabinett heute beschlossen hat, widmet sich diesem Thema. Der Bericht – zusammengesetzt aus dem Gutachten einer Expertenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu – beobachtet die Digitalbranche selbst, aber auch die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft als Ganzes. Er zeigt, dass Gleichstellung auch bei der Digitalisierung der Gesellschaft noch nicht erreicht ist.

Der Bundestag hat die Bundesregierung 2012 aufgefordert, einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen. Während der Erste und Zweite Gleichstellungsbericht eine große Bandbreite gleichstellungsrelevanter Themen boten, hat der Dritte Gleichstellungsbericht erstmals ein Schwerpunktthema: „Digitalisierung“.

Gutachten gibt Empfehlungen

Ob die Digitalisierung beiden Geschlechtern gleiche Chancen bietet, hängt von bestimmten Rahmenbedingungen ab: Haben beide Geschlechter gleichen Zugang zu nötigen Ressourcen und Kompetenzen? Werden beide Geschlechter gleichermaßen angesprochen und einbezogen? Das Gutachten der Sachverständigen sieht Nachholbedarf unter anderem bei folgenden Punkten:

  • Frauen haben einen geringeren Digitalisierungsgrad als Männer (digital gender gap). Das heißt, Frauen haben weniger Zugang zu digitalen Technologien sowie geringere Möglichkeiten sie zu nutzen oder zu entwickeln. Sie haben z.B. am Arbeitsplatz seltener Zugang zu einem Diensthandy oder zu mobilem Arbeiten als Männer und bekommen seltener Schulungen oder Weiterbildungen zu digitalen Themen finanziert.
  • Frauen sind in der Ausbildung, im Studium und in den Berufsfeldern der Informations- und Kommunikationstechnologien nach wie vor weniger stark vertreten. Die Verweildauer von Frauen in der Digitalbranche ist relativ kurz. Das liegt unter anderem an der Arbeitskultur im Tech-Bereich, die sich vor allem an männlichen Lebenswelten orientiert und beispielsweise Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf häufig ausblendet.
  • Im Zuge der Digitalisierung der Wirtschaft werden zunehmend computergestützte, lernende KI-Systeme eingesetzt. Diese werden häufig in westlichen Ländern und zumeist von Männern programmiert und mit entsprechenden Daten gefüttert. Das hat Einfluss auf die Ergebnisse. Hier gilt es beispielsweise sicherzustellen, dass beim Einsatz algorithmischer Systeme (etwa bei der Personalauswahl) die Reproduktion von Stereotypen und diskriminierenden Strukturen vermieden wird.
  • Digitale Gewalt betrifft besonders häufig Frauen. Ihr muss entschiedener entgegengetreten werden. Das Gutachten empfiehlt beispielsweise eine unabhängige Kommission zum Thema „Anonymität versus Identifikation“ im digitalen Raum einzusetzen, hybride Verfahren zur Aufdeckung von Hate Speech zu entwickeln und eine gewaltfreie Gaming Kultur zu fördern. 

Das Gutachten zeigt damit, dass neben der Förderung von Medien- und Tech-Kompetenz sowie deren Regulierung auch digitale Methoden selbst genutzt werden sollten, um Gleichstellung in der digitalen Welt sicherzustellen.

Bundesregierung will Digitalisierung aktiv gestalten

Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Sachverständigenkommission, dass die Digitalisierung vielfältige Chancen bietet, aber auch Risiken birgt. Aus gleichstellungspolitischer Sicht müssen nach wie vor Hürden und Barrieren abgebaut werden, die zu Geschlechterungleichheiten führen. Daher möchte die Bundesregierung die Digitalisierung weiterhin aktiv und unter Einbeziehung der Sozialpartner gestalten.

Insbesondere die größere Flexibilität durch mobiles Arbeiten bietet eine Chance: Sie kann Eltern helfen, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen – ein klassisches Gleichstellungsthema.

Grundlegende Weichenstellungen der Bundesregierung

Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sie in dieser Legislaturperiode an zentralen Stellen bereits grundlegende Weichenstellungen vorgenommen hat. So wurde das Strafrecht zum Schutz vor digitaler Gewalt geschärft oder ein Bundesinvestitionsprogramm zum Ausbau von Hilfestrukturen, wie zum Beispiel Beratungsstellen und Frauenhäusern aufgelegt.

Auch die Errichtung der Gleichstellungstiftung des Bundes und die erste ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie  sind hier Meilensteine. Der Dritte Gleichstellungsbericht ist eine gute Grundlage für eine Fortschreibung dieser Strategie und die weitere Gestaltung der Digitalpolitik.

Unter anderem folgende Punkte bleiben aus Sicht der Bundesregierung im Blick:

  • Vielfalt von Geschlechterbildern vermitteln / Abbau von Klischees (bereits in der frühkindlichen Bildung)
  • Fortführung der MINT-Förderprogramme für Mädchen und Frauen
  • gleichberechtigter Zugang zu Gründungskapital
  • fortlaufende Vermittlung von digitalen Kompetenzen
  • diskriminierungsfreier Einsatz von KI (zum Beispiel in der Personalauswahl)
  • Förderung mobiler Arbeit
  • Finanzmittel zur Förderung der Digitalisierung geschlechtsneutral verteilen
  • eine bessere Beratungsstruktur für digitale Gewalt etablieren